Mitschrift von der Gesprächsrunde des IASB zum beizulegenden Zeitwert

  • IASB Image

25.11.2009

Am 2. November 2009 hielt der IASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk ab, um seinen Standardentwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu erörtern.

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde vertraten einen Querschnitt von Adressaten, darunter Prüfer, Abschlussersteller sowie Experten und sonstige Vertreter der Bewertungsbranche. Wir haben die Mitschrift der Beobachter bei der Gesprächsrunde eingestellt (in englischer Sprache, 34 KB). Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde wurden gebeten, die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen im Hinblick auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu behandeln:

Sachverhalt A – beizulegender Zeitwert als Abgangspreis

Wann spiegelt ein marktbasierter Abgangspreis den Barwert zukünftig erwarteter Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus einem Vermögenswert oder einer Schuld nicht wider?

Sachverhalt B – beizulegender Zeitwert von Schulden

Können die Prinzipien in ASU Nr. 2009-5 in der Praxis nach IFRS angewendet werden? Falls nicht, warum nicht?

Wann mag der beizulegende Zeitwert einer Schuld nicht dem beizulegenden Zeitwert des korrespondierenden Vermögenswerts entsprechen?

Sachverhalt C – beizulegender Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich, um den beizulegenden Zeitwert nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zu bemessen?

Stehen irgendwelche der im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge nicht im Einklang mit der Bemessung nicht-finanzieller Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert?

Sachverhalt D – beizulegender Zeitwert auf inaktiven Märkten

Sind die vorgeschlagenen Leitlinien ausreichend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, wenn Märkten inaktiv geworden sind (wenn sie zuvor aktiv waren)? Falls nicht, welche zusätzlichen Leitlinien sind Ihrer Ansicht nach erforderlich?

Sachverhalt E – beizulegender Zeitwert in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang

Welche Vorschläge in dem Standardentwurf sind in aufstrebenden Volkswirtschaften und solchen im Übergang nicht anwendbar? Warum sind sie nicht anwendbar?

Welche spezifischen zusätzlichen Leitlinien sind erforderlich?

Sachverhalt F – Rechtskreis-spezifische Sachverhalte

Gibt es für Ihren Rechtskreis einschlägige Bewertungserwägungen, denen in dem Standardentwurf nicht Rechnung getragen wurde? Falls ja, um welche handelt es sich?

Sachverhalt G – Vereinheitlichung mit US-GAAP

Würden Sie - abgesehen vom Referenzmarkt und Blockadefaktoren - erwarten, dass ein numerischer Unterschied zwischen einem beizulegenden Zeitwert, der nach den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen berechnet wird, und einem, der gemäß Sachverhalte 820 berechnet wird, besteht?

Haben Sie aus der Anwendung von Sachverhalt 820 Erfahrungen gewonnen, die der IASB berücksichtigen sollte, wenn er den IFRS zu Leitlinien der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert fertigstellt?

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.