Nachdem die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung
(European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Entscheidung über eine
Empfehlung zur Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht vertagt hat, nimmt das IDW in einem
Schreiben an das Bundesministerium der Justiz
Stellung zur Übernahme von IFRS 9 und zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
IFRS 9 bildet einen Teil des Projekts, mit dem IAS 39 stufenweise ersetzt werden soll. Das IDW unterstützt nach eigener Aussage weiterhin die Entwicklung internationaler Bilanzierungsregelungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch den IASB und lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab. Die Vertagung der Übernahmeentscheidung eröffne die Möglichkeit, nach dem vollständigen Ersetzen des IAS 39 die neuen Regelungen im Gesamtzusammenhang auf EU-Ebene zu würdigen. Im Rahmen des Projekts zum Ersetzen von IAS 39 sollten - nach Auffassung des IDW - noch einige Schwächen des jüngst vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.