Aktualisierte Länderseite für Belgien

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23.11.2009

Wir haben unsere IAS PLUS-Länderseite für Belgien aktualisiert, um die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der IFRS bei der Abschlusserstellung für nicht börsennotierte Unternehmen genauer auszuführen.

Die jüngste Änderung, verfügt durch einen königlichem Erlass vom 27. September 2009 (in französischer und niederländischer Sprache, 346 KB), geht dahin, dass alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen müssen. Die Aufsichtsrat kann entscheiden, die IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich.

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