Newsletter zum IASB-Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

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23.11.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IAS Plus Update-Newsletter – Finanzinstrumente: Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung herausgegeben (in englischer Sprache).

Am 5. November 2009 hat der IASB einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, die Art zu ändern, wie Wertminderungsverluste bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, anzusetzen sind, nämlich nicht länger nach einem Modell der eingetretenen Verluste sondern nach einem Modell der erwarteten Verluste. Der Entwurf stellt einen Teil eines umfassenden Projekts des IASB zur Ersetzung von IAS 39 dar. In dem Newsletter wird das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste zusammengefasst, es werden eine Reihe von Umsetzungsfragen aufgezeigt und das vom IASB vorgeschlagene Modell der erwarteten Verluste wird dem vom FASB vorgeschlagenen Modell der eingetretenen Verluste gegenübergestellt. In einem Anhang wird ein umfassendes numerisches Beispiel zu den Berechnungsmechanismen des Ansatzes von erwarteten Verlusten für festverzinsliche Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Anhang findet sich ein ausführlicher Vergleich des Modells der eingetretenen Verluste nach IAS 39 mit dem vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste.

Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste In dem Modell der eingetretenen Verluste nach IAS 39 wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.

Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird — eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

Verknüpfungen auf alle früheren IAS Plus-Newsletter finden Sie hier.

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