Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf bezüglich Preisregulierung
21.11.2009
Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2009/8 Preisregulierte Geschäfte übermittelt, der am 23. Juli 2009 veröffentlicht worden war.
regulatorische Vermögenswerte und Schulden definiert |
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Kriterien für ihren Ansatz vorgegeben |
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festgelegt, wie diese zu bewerten sind |
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Angaben zu deren finanziellen Auswirkungen gefordert |
Zusammengefasst ist unsere Sichtweise die folgende:
Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, in der Praxis bestehende Unterschiede hinsichtlich der Erfassung von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung zu behandeln. Wir stimmen zu, dass lediglich preisregulierte Unternehmen im Sinne des vorgeschlagenen Anwendungsbereichs des Standards in der Lage sein sollten, regulatorische Vermögenswerte und Schulden anzusetzen. Allerdings sind wir der Ansicht, dass die derzeit im Entwurf formulierten Kriterien für den Anwendungsbereich bei Unternehmen Verwirrung hervorrufen würden, die dem Vorgeschlag zufolge außerhalb des Anwendungsbereichs des endgültigen Standards lägen. Unseres Erachtens kann dies dazu führen, dass Unternehmen annehmen, dass sie unter den Standard fallen und die im Entwurf enthaltenen Prinzipien anwenden, indem sie lediglich eine Analogie zu ihrer besonderen Situation herstellen, obwohl sie fachlich gesehen die aufgestellten Kriterien nicht erfüllen. Wir würden es bevorzugen, wenn der Anwendungsbereich des endgültigen Standards alle operativen Tätigkeiten von Unternehmen beinhalten würde, deren Preise Gegenstand einer Regulierung sind und dann all jene Unternehmen den aufgestellten Ansatzkriterien zu unterwerfen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle preisregulierten Unternehmen würde dazu beitragen, unsere Bedenken abzumildern, weil dann nur die Frage gestellt würde, ob ein Unternehmen die Ansatzkriterien erfüllt und somit in der Lage ist, einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld anzusetzen. Unternehmen innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards, die die Ansatzkriterien nicht erfüllten, würden regulatorische Vermögenswerte und Schulden nach diesem IFRS-Entwurf nicht ansetzen dürfen. Das Risiko, dass Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und Schulden ansetzen, bei denen der Board solches nicht beabsichtigte, würde dadurch vermindert. |
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme von Deloitte zu ED 2009/8 Preisregulierte Geschäfte (in englischer Sprache, 49 KB) |
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Alle zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB/das IASC von Deloitte |