In diesem 13 Seiten umfassende Newsletter werden die Vorschriften von
IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert, der am 12. November 2009 herausgegeben wurde und der verpflichtend ab 2013 und freiwillig ab 2009 anzuwenden ist. IFRS 9 ersetzt die bestehenden Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten aus
IAS 39. Mit IFRS 9 wird die Art geändert, auf die Unternehmen Anlagen in Schuld- und Eigenkapitaltitel, Kredite, Forderungen und derivative Finanzinstrumente klassifizieren und bewerten, indem den Unternehmen vorgeschrieben wird, Finanzinstrumente danach zu klassifizieren, ob sie in Abhängigkeit des Geschäftsmodells des Unternehmens und der vertraglichen Kapitalströme des Vermögenswerts zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Veröffentlichung von IFRS 9 stellt die erste Phase eines IASB-Projekts zur Ersetzung von IAS 39 dar. Andere Phasen gelten der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten, dem Ansatz und der Bemessung von Wertminderungen, der Ausbuchung von Finanzinstrumenten und der Sicherungsbilanzierung. Der IASB geht davon aus, die verbleibenden Teile von IAS 39 2010 ersetzen zu können.