Der IASB hatte IFRS 9 am 12. November 2009 als ersten Schritt seines Projekts zur Ablösung von
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertungherausgegeben. Mit IFRS 9 werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Diese Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2013 angewendet werden, wobei eine frühere Anwendung bereits ab 2009 zulässig ist. Der IASB beabsichtigt IFRS 9 im Jahr 2010 zu erweitern und neue Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten, zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten, zu Wertminderungen sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) hinzuzufügen. Bis Ende 2010 wird IFRS 9 ein vollständiger Ersatz für IAS 39 sein – verpflichtend ab 2013 und freiwillig anwendbar für Zeiträume davor. In diesem Newsletter werden die Vorschriften von IFRS 9 im Detail erläutert, IFRS 9 und IAS 39 miteinander verglichen und die mögliche Auswirkung eines Übergangs auf den neuen Standard untersucht.
Die Überschriften (aus dem IAS Plus Update-Newsletter)
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Neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
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Neue Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
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Neue Bewertungskategorie – ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (fair value through other comprehensive income)
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Beurteilung auf Wertminderungen nur für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
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keine zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte mehr
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keine bis zur Fälligkeit gehaltenen Vermögenswerte und Strafvorschriften mehr
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keine Abspaltung eingebetteter Derivate bei finanziellen Vermögenswerten mehr
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keine Bewertung nicht börsennotierter Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen mehr
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