Die Änderungen sehen eine teilweise Ausnahme von den Angabevorschriften für regierungsnahe Unternehmen vor und stellen die Definition eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person klar. Im überarbeiteten IAS 24 wird ferner klargestellt, dass die Angabe einer jeden Selbstverpflichtung eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person, beim Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Ereignisses in der Zukunft etwas tun zu wollen, einschließlich schwebender Geschäfte (bilanzierter und nicht bilanzierter), erforderlich ist. Der überarbeitete Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Links zu allen zurückliegenden
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