Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht.
Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Board stimmt für eine Verschiebung von Standard Nr. 167 zu Anteilen an bestimmten Unternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 89 KB).
Der FASB hat sich vorläufig dazu entschlossen, das Datum des Inkrafttretens von Standard Nr. 167 Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R) – Konsolidierung von Unternehmen mit wechselnder Anlagehöhe für die Rechnungslegung von Anlagen im Abschluss von Asset Managers bis auf Weiteres zu verschieben. Stabsmitarbeiter des FASB deuteten an, dass Publikumsfonds, Hedge Fonds, Private Equity Fonds, Geldmarktfonds und Risikokapitalfonds Beispiele für Unternehmen darstellen, die die Bedingungen für einen Aufschub erfüllen könnte. Die Mitarbeiter des FASB deuteten ferner an, dass Verbriefungsunternehmen, Unternehmen mit vermögenswertgedeckter Finanzierung oder Unternehmen, die zuvor als qualifizierende Zweckgesellschaften (Qualifying Special Purpose Entities, QSPE) klassifiziert wurden, die Bedingungen nicht erfüllten. Sofern der Vorschlag finalisiert würde, träte der Aufschub noch 2009 in Kraft.