Fortschrittsbericht der Finanzminister der G-20

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10.11.2009

Die Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 sind am 7. November 2009 in St. Andrews in Schottland zusammengekommen, um die Fortschritte einzuschätzen, die bei der Erreichung der Zusagen erzielt wurden, die die Führer der G-20-Nationen während ihrer Gipfeltreffen der letzten zwölf Monate in London, Washington und Pittsburgh gemacht haben

Nach der Sitzung veröffentlichten die Finanzminister folgende Dokumente in englischer Sprache:

Fortschrittsbericht (223 KB)

Kommuniqué (30 KB)

Nachfolgend finden Sie einen von uns übersetzten Auszug aus dem Fortschrittsbericht, der sich den Fortschritten in Bezug auf Rechnungslegungsstandards widmet.

Nr.

Zusage

Fortschritt und weitere Schritte

RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

83

Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf Grundlage ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und das Rahmenkonzept der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bekräftigen sollen.

Mit heutigem Stand hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Mai einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard ) zur Zeitwertbewertung veröffentlicht, in den die Leitlinien des Stabs, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, direkt aufgenommen wurden, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen stattfanden. Die Kommentierungsfrist endete Ende September; ein endgültiger Standard wird 2010 erwartet. Im Juni hat der IASB außerdem ein Diskussionsdokument zu den Auswirkungen von Zeitwertgewinnen, die aus dem Rückgang des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens entstehen, veröffentlicht; die Kommentierungsfrist endete Anfang September. Auf Grundlage der Prüfung der Stellungnahmen wird der IASB entscheiden, wie dieser Sachverhalt in seinem Standard oder seinen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden soll. S. hierzu auch Punkt 85.

84

Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente bis Ende 2009 zu reduzieren.

Der IASB beabsichtigt, den Ruf der G-20-Führer nach reduzierter Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente dadurch zu befriedigen, dass drei neue Standards auf Grundlage von Entwürfen, die 2009 herausgegeben werden, entwickelt werden. Ein Entwurf wurde im Juli 2009 herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Schulden auf zwei zu reduzieren (beizulegender Zeitwert und fortgeführte Anschaffungskosten). Eine Reihe von Änderungen sind in den letzten Boardsitzungen an dem Ansatz vorgenommen worden, der in dem Entwurf vom Juli zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten dargestellt worden war. Der endgültige Standard wird vermutlich im November vom IASB herausgegeben und wird für die Verwendung in den Abschlüssen 2009 zur Verfügung stehen. Vorschläge zu den verbleibenden Bestandteilen von IAS 39 – die einen Ansatz über erwartete Verluste für die Risikovorsorge (s. Punkt 85) und Sicherungsbilanzierung betreffen – werden bis Ende 2009 herausgegeben.

Der FASB hält weiter an seinem Ziel fest, einen Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2010 herauszugeben, der ein einziges, umfassendes Modell für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten umfasst. Der FASB hat einen vorläufigen Ansatz veröffentlicht, um seine Anwender zu informieren und ihre Meinungen einzuholen. Anders als der IASB bewegt sich der FASB vorläufig auf ein Modell zu, das die Zeitwertbewertung für alle Finanzinstrumente vorsieht und das Bilanzkategorien für (i) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im Nettoeinkommen erfasst werden, und (ii) Finanzinstrumente, für die Änderungen im beizulegenden Zeitwert im 'sonstigen Gesamtergebnis' erfasst werden, beinhaltet. Zu Risikovorsorge s. Punkt 85.

85

Die Standardsetzer sollten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird.

S. auch Punkt 52.

Der IASB beabsichtigt in der ersten Novemberhälfte 2009, einen Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme zu veröffentlichen, der sich der Risikovorsorge für erwartete Verluste widmet. Die Kommentierungsfrist wird 8 Monate betragen. Der IASB hat erste Vorschläge im Juni auf seiner Internetseite veröffentlicht, um Meinungen zu der Umsetzbarkeit dieses Ansatzes über erwartete Verluste einzuholen.

Auf seiner Sitzung am 21. Oktober hat der FASB vorläufig entschieden, sich auf einen Kreditwertminderungsansatz zu konzentrieren, mit dem vorgeschrieben würde, zum Ende einer jeden Periode einen Wertminderungsverlust zu berechnen, der auf Grundlage des Barwerts der gegenwärtigen Schätzung der Unternehmensführung hinsichtlich der Kapitalströme, die nicht eintreten werden, bestimmt wird. Der FASB beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2010 einen Entwurf zu veröffentlichen.

Der IASB beabsichtigt, seine Erörterungen mit dem FASB fortzusetzen, um in diesem Bereich eine Harmonisierung zu erzielen, und wird einen neuen gemeinsamen Expertenrat von IASB und FASB einrichten, um den Boards dabei zu helfen, eine Reihe von praktischen Fragen zu lösen, die mit ihren jeweiligen Ansätzen zur Wertminderung (und der Risikovorsorge) zusammenhängen.

86

Die Standardsetzer sollten Maßnahmen ergreifen, um die Rechnungslegungsstandards für Risikovorsorge, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit bis Ende 2009 zu verbessern.

Der IASB arbeitet daran, die Bilanzierungs- und Angabestandards für bilanzunwirksame Zweckgesellschaften zu verbessern. Der IASB beabsichtigt, den Konsolidierungsstandard bis Ende 2009 und den Ausbuchungsstandard bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 abzuschließen.

Im Juni 2009 hat der FASB seine endgültigen Standards Financial Accounting Statements Nr. 166, Bilanzierung der Übertragung von Finanziellen Vermögenswerten, und Nr. 167, Änderungen an der FASB-Interpretation Nr. 46(R), herausgegeben, die die Art und Weise ändern, wie Unternehmen Verbriefungen und Zweckgesellschaften bilanzieren. Die neuen Standards werden ab 2010 Auswirkungen auf die Bilanzen von Finanzinstituten haben.

Der IASB erwägt weiterhin einen möglichen Ansatz, mit dem bedeutende Bewertungsunsicherheit durch die Klarstellung der bestehenden Leitlinien zu Bewertungsanpassungen im Rahmen seines Plans zum Abschluss seines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert adressiert werden kann.

Zur Risikovorsorge s. Punkt 87.

87

Die Standardsetzer sollten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aufsichten bis Ende 2009 Maßnahmen ergreifen, um international Klarheit und Einheitlichkeit in der Anwendung von Bewertungs- und Risikovorsorgestandards zu erzielen.

Der IASB hat im Mai 2009 einen Entwurf (einen vorgeschlagenen Rechnungslegungsstandard) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert veröffentlicht, der in großen Teilen die Leitlinien des Stabs beinhaltet, die im April vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden sind, um inaktive Märkte besser identifizieren zu können und feststellen zu können, ob Transaktionen zu regulären Bedingungen erfolgen.

Im Juli 2009 hat der Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dem IASB allgemeine Prinzipien für die Ersetzung von IAS 39 vorgeschlagen.

88

Wir rufen unsere internationalen Bilanzierungsgremien auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, einen einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards im Rahmen ihres unabhängigen Standardsetzungsprozesses zu erreichen und ihr Konvergenzprojekt bis Juni 2011 abzuschließen.

Der IASB und der FASB haben im Oktober eine gemeinsame Sitzung abgehalten, auf der die Boards vorläufig Kernprinzipien für die Harmonisierung ihrer Bilanzierungsansätze für Finanzinstrumente vereinbart haben. IASB und FASB haben vereinbart, ab Januar 2010 monatlich zusammenzukommen, um das Ziel zu erreichen, IFRS und US-GAAP bis Juni 2011 in höchstmöglichem Maß zu harmonisieren.

Darüber hinaus bestehen in fast allen FSB-Rechtskreisen Programme, mit denen die dortigen Rechnungslegungsstandards mit den Standards des International Accounting Standards Board bis 2012 ersetzt oder konvergiert werden sollen.

89

Die Satzung des IASB sollte stärker die Einbindung verschiedener Interessengruppen betonen.

Der IASB arbeitet mit Aufsichtsbehörden in verschiedenen Schlüsselbereich zusammen, auch in den Bereichen Risikovorsorge und Bewertung, und hat eine Reihe von Sitzungen mit dem Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu diesen Themen abgehalten. Darüber hinaus hat der IASB mit Unterstützung des FSB am 27. August 2009 eine Sitzung mit führenden Kräften und Fachexperten von Aufsichtsbehörden, Marktregulierern und ihren internationalen Organisationen abgehalten, um Fragen der Berichterstattung durch Finanzinstitute zu erörtern. Dieser Sitzung wohnten führende Vertreter einer Reihe von Wachstumsmärkten bei, die FSB-Mitglieder sind. Der IASB beabsichtigt, die nächste ausführliche Dialogsitzung im ersten Quartal 2010 abzuhalten, und die FSB-Verwaltung wird dabei helfen, diese Sitzung zustande zu bringen.

90

Regulierer und Standardsetzer sollten die geforderten Angaben in Bezug auf komplexe Finanzprodukte verbessern, die von Unternehmen an die Marktteilnehmer geliefert werden. (Bis Ende 2009).

Nationale Behörden haben Schritte ergriffen (und tun dies weiterhin), Unternehmen zu ermutigen, wo es sachgerecht ist, Angaben zu leisten, die mit der internationaler "best practice" der Senior Supervisors Group und des FSB im Einklang stehen. Die Unternehmen verbessern weiterhin ihre Angaben zu Risikovorsorge in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Zugehörige Themen

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