IASB veröffentlicht Entwurf zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

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05.11.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.

Die Vorschläge bilden den zweiten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ersetzung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch einen neuen Standard, der IFRS 9 Finanzinstrumente heißen soll. Vorschläge zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten waren bereits im Juli veröffentlicht worden, und ein endgültiger Standard wird in Kürze erwartet. Vorschläge zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden noch entwickelt. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur jetzigen Vorgehensweise sind die folgenden:

  • Bestehendes Modell der eingetretenen Verluste: Derzeit wird nach IAS 39 die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten nach einem Modell der eingetretenen Verluste angesetzt. In einem Modell der eingetretenen Verluste wird angenommen, dass alle Kredite zurückgezahlt werden, solange es keinen Beleg für das Gegenteil in Form eines bestimmten Ereignisses gibt ("Verlustereignis" oder "auslösendes Ereignis"). Erst zu diesem Zeitpunkt wird der wertgeminderte Kredit (oder das Portfolio von Krediten) auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben.
  • Vom IASB vorgeschlagenes Modell der erwarteten Verluste: Das im Entwurf vorgeschlagene Modell ist ein Modell der erwarteten Verluste. Nach dem Modell werden erwartete Verluste über die Laufzeit des Kredits oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, angesetzt und nicht erst, wenn ein Verlustereignis identifiziert worden ist. Das Modell der erwarteten Verluste vermeidet, was von vielen als Bilanzierungsungleichgewicht nach dem derzeitigen Modell der eingetretenen Verluste angesehen wird — eine Anfangsbelastung der Zinserträge (die einen Betrag enthalten, der die erwarteten Verluste des Kreditgebers abdecken soll), obwohl der Wertminderungsverlust erst angesetzt wird, nachdem das Verlustereignis eingetreten ist. Unterstützer des Modells der erwarteten Verluste sind auch der Meinung, dass dieses die Kreditvergabeentscheidung besser widerspiegelt. Nach dem vom IASB vorgeschlagenen Modell der erwarteten Verluste würde eine Risikovorsorge gegen Kreditverluste über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts auf Grundlage der erwarteten Kapitalströme aus dem Instrument (einschließlich erwarteter Kreditverluste) und nicht auf Grundlage von Marktwerten aufgebaut. Umfangreiche Angabevorschriften würden den Anlegern helfen, zu verstehen, welche Verlustschätzungen ein Unternehmen für notwendig hält.

In der Presserklärung des IASB heißt es zu den neuen Vorschlägen:

Der IASB ist sich der bedeutenden praktischen Herausforderungen bewusst, die der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste mit sich bringt. Aus diesem Grund wird ein Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) aus Experten im Bereich Kreditrisikomanagement eingerichtet, der den Board beraten wird. Eine achtmonatige Kommentierungsfrist wird gewährt, damit ausreichend Zeit für die Unternehmen bleibt, die Auswirkungen einer solchen Änderung auf ihre Organisation zu bedenken.

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 30. Juni 2010. Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung des IASB (97 KB).

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