CESR findet Nichteinhaltung von IFRS-Angabepflichten

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03.11.2009

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat die Abschlüsse 2008 von 96 börsennotierten europäischen Banken und Versicherungen geprüft, darunter 22 Unternehmen aus dem FTSE Eurotop 100 Index, um zu prüfen, inwieweit die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben eingehalten werden.

CESR kam zu dem Ergebnis, dass " in manchen Bereichen ein bedeutender Anteil der europäischen Finanzinstitute die verpflichtenden Angaben in Bezug auf Finanzinstrumente nicht leistet". Beispiele der Nichteinhaltung beinhalten die Angabe der Bewertungsmethode und Angaben zu Beziehungen mit Zweckgesellschaften. Die Ergebnisse von CESR werden in einem Bericht vorgestellt, der den Titel Application of Disclosure Requirements Related to Financial Instruments in the 2008 Financial Statementsträgt. In dem Bericht wird festgehalten, dass "CESR einen höheren Grad der Einhaltung verpflichtender Vorschriften erwartet hätte, insbesondere vor dem Hintergrund der Marktbedingungen, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 und Anfang 2009 gegeben waren". Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Bericht von CESR über die Prüfung der Einhaltung der Angabepflichten (270 KB)

Presseerklärung von CESR (158 KB)

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