IWP und KWT nehmen Stellung zum Rechnungslegungs-Änderungsgesetz

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02.11.2009

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesentwurf ist unter anderem die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts von 400.000 EUR auf 700.000 EUR vorgesehen.

In der Stellungnahme wird von dieser Anhebung abgeraten, da der Jahresabschluss auch für KMU ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Unternehmenssteuerung und Kontrolle sei und auch der Information wichtiger Bilanzadressaten, wie insbesondere Banken und sonstiger Kapitalgeber diene. Diese umfassende Informations- und Transparenzfunktion sei vor allem in Krisenzeiten unverzichtbar. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier (364 KB).

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