Heads Up-Newsletter zu Finanzinstrumenten
28.10.2009
Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Ein aktueller Stand zum gemeinsamen Projekt von FASB und IASB zu Finanzinstrumenten veröffentlicht.
Die Änderungen, die von den beiden Boards ausgeführt wurden, lassen erahnen, dass Unternehmen sich bald auf radikale Änderungen hinsichtlich der Art und Weise vorbereiten müssen, wie sie für eine große Bandbreite an Finanzinstrumenten Rechnung legen; dazu zählen Anlagen in schuldrechtlichen und Beteiligungstiteln, Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Anlagen in strukturierte Finanzverträge sowie vom Unternehmen emittierte eigene Schuldverschreibungen. Auch wenn die Änderungen bei Unternehmen, die Finanzinstrumente in großem Ausmaß verwenden, die größten Auswirkungen haben werden – Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor –, wird praktisch keine Branche unangetastet bleiben. Die Änderungen betreffen den Ansatz, die Klassifizierung und die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, die Art und Weise, wie Wertberichtigungen von Krediten, Forderungen und sonstigen Finanzinstrumenten erfasst und bemessen werden, sowie die Art und Weise, wie sie die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf ihre derivativen und Sicherungsmaßnahmen anwenden. Derzeit unterscheiden sich die Ansätze der zwei Boards in wesentlichen Punkten. So sind im vom FASB vorgeschlagenen Ansatz beispielsweise mehr Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen, als das nach den derzeitigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS der Fall ist, wohingegen im vom IASB vorgeschlagenen Ansatz ein Modell gemischter Bewertungsmaßstäbe beibehalten wird, welches den derzeitigen Regelungen in US-GAAP und IFRS ähnlicher ist; allerdings werden andere Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgeschrieben. Zudem unterscheiden sich die Ansätze beider Boards hinsichtlich der Erfassung und Bemessung von Kreditverlusten. |