EFRAG-Übernahmeempfehlungen

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27.10.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen ausgesprochen.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ist im Rahmen des Übernahmeprozesses der IFRS für die Anwendung zu folgenden Ergebnissen gekommen:

EFRAG bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme des IASB-Entwurfs zur Klassifizierung von Bezugsrechten für die Anwendung in Europa. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des Entwurfs vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des Entwurfs in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen (Presseerklärung von EFRAG).

EFRAG hat den Konsultationsprozess zu den Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwenderabgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU (Presseerklärung von EFRAG).

Der EFRAG-Aufsichtsrat hat entschieden, dass der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) die Entwicklung der Übernahmeempfehlungen in Bezug auf den IFRS, der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IAS 39 ersetzen soll, einem beschleunigten Konsultationsprozess unterziehen darf. Dies sei notwendig, um der europäischen Forderung gerecht werden zu können, dass dieser Standard für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung soll (Presseerklärung von EFRAG).

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