Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext, erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer Presserklärung finden Sie
hier.