Österreichisches Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz

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27.10.2009

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25 % zu reduzieren.

Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext, erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer Presserklärung finden Sie hier.

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