Nach dem am 23. September 2009 gebilligten Legislativpaket zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa, in dem u.a. die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems mit drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vorgesehen ist (
s. unsere Nachricht vom 24. September 2009), schlägt die Kommission nun gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien vor, die eine reibungslose Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der Behörden genau festgelegt und diesen die Möglichkeit gegeben werden, Entwürfe technischer Standards zu erarbeiten, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen und den Austausch der bei der Einzelaufsicht gewonnenen Informationen zu erleichtern und so ein stärker harmonisiertes Regelwerk zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in der deutschsprachigen
Presseerklärung der Kommission (24 KB).