Heads Up-Newsletter zur Änderung der Erlöserfassungskriterien für Software

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25.10.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Heads Up-Newsletters mit dem Titel Neujustierung der Kriterien bei den Erlöserfassungsleitlinien für Software herausgegeben.

In dieser Ausgabe geht es um die Aktualisierung an den US-amerikanischen Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) Nr. 2009-14 Bestimmte Erlösvereinbarungen, die Softwareelemente enthalten – ein Beschluss der FASB Emerging Issues Task Force (vormals EITF-Sachverhalt Nr. 09-32). Infolge der immer größer werdenden Anzahl von Sachanlagen, die Computerteile und Software enthalten, zog die Art und Weise, in welchem Ausmaß Erlöse für diese erfasst werden, größere Aufmerksamkeit auf sich. So sind bspw. Fragen aufgetaucht, ob Unternehmen Verkäufe von Mobiltelefonen, PDAs, Kopierern und sonstigen vergleichbaren Produkten, die Software enthalten, als Verkäufe von Software oder Verkäufe von Sachanlagen behandelt werden sollen. Mit der Aktualisierung wird das Kodifizierungskapitel 985-605 geändert (vormals SOP 97-24) und bestimmte Sachanlagen, die Software enthalten und gemeinsam mit nicht Software-gestützten Produkten arbeiten, um die wesentliche Funktionalität der Sachanlage zu bewirken, von dessen Anwendungsbereich ausgeklammert. Auch wenn mit der Änderung keine neuen Methoden der Erlöserfassung eingeführt werden, kann sie zu erheblichen Verschiebungen im Periodenergebnis der betroffenen Unternehmen führen. Die Ausgabe von Heads Up können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 144 KB).

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