CEBS berät über Bankangaben

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11.10.2009

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem Angabeleitlinien vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, Finanzinstitutionen dabei zu helfen, ihre Risikoangabe als Folge der Finanzmarktkrise zu verbessern.

Die Angabeleitlinien sind in drei verschiedene Teile untergliedert, in denen Folgendes abgehandelt wird:

allgemeine Prinzipien, die auf qualitativ hochwertige Angaben Anwendung finden sollen

Prinzipien, die den Inhalt der Angaben zu unter Stress stehenden Gebieten oder Tätigkeiten regeln, insbesondere Geschäftsmodelle, Auswirkungen auf Ergebnisse und Risikopositionen, Auswirkungen auf die Vermögenslage, das Risikomanagement und sensible Bilanzierungssachverhalte

Leitlinien zu Ausweisaspekten von Angaben

Im Hinblick auf die sensiblen Bilanzierungssachverhalte wird in den vorgeschlagenen Angabeleitlinien ausgeführt:

11. Finanzinstitutionen sollten so spezifisch wie möglich im Hinblick auf sensible Bilanzierungssachverhalte. Die Angaben sollten Folgendes abdecken:

eine angemessene Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten von besonderer Relevanz sind;

Details der maßgeblichen Änderungen, sofern einschlägig; sowie

detaillierte Informationen dazu, wo in erheblichem Maße Ermessen ausgeübt wurde.

Finanzinstitutionen werden ermuntert, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervorzuheben, die von besonderer Bedeutung für unter Stress stehende Gebiete oder Aktivitäten sind. Solche Beschreibungen sind dann am wertvollsten, wenn sie auf die Besonderheiten der Situationen abstellen, denen die Institution ausgesetzt ist, statt nur allgemeine Beschreibungen zu wiederholen.

Vor allem in turbulenten Zeiten, wenn das Marktvertrauen ins Wanken gerät, sind klare Informationen zum Ermessen der Geschäftsleitung mit Auswirkungen auf die Bilanzzahlen von größter Bedeutung, weil diese die im Abschluss angesetzten Beträge erheblich beeinflussen können. Zum Beispiel ist Ermessen erforderlich bei beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (v.a. bei der Verwendung von Modellbewertungen), Wertminderungen von finanziellen und immateriellen Vermögenswerten sowie leistungsorientierten Pensionsplänen.

Stellungnahmen werden bis zum 15. Januar 2010 erbeten. CEBS beabsichtigt, im Januar 2010 eine öffentliche Anhörung in London abzuhalten, zu der die überwachten Institutionen und andere Marktteilnehmer eingeladen werden, um ihre Sichtweisen darzustellen. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Konsultationspapier von CEBS (110 KB)

Presseerklärung von CEBS

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