Vorschlag zur Übernahme der IFRS in Argentinien

  • Argentinien Image

10.10.2009

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV, eine Behörde, die dem argentinischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen untersteht) hat vorgeschlagen, die IFRS für alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder Schuldinstrumente zum Handel anbieten, mit Beginn der Abschlüsse für das Jahr, das am 31. Dezember 2011 endet, vorzuschreiben.

Der Vorschlag trägt den Titel Adopción de Normas Contables Internacionales para la Preparación de Estados Contables (in spanischer Sprache, 491 KB). Es gibt ungefähr 130 öffentlich gehandelte Unternehmen in Argentinien, und diese haben rund 500 Tochter- und assoziierte Unternehmen, die ihre Abschlüsse ebenfalls nach den IFRS aufzustellen haben. Die von der CNV vorgeschlagene IFRS-Verordnung würde keine Anwendung auf die folgenden Unternehmen finden:

  • Finanzinstitute (deren Rechnungslegung durch die argentinische Zentralbank vorgegeben wird, die jüngst ihre Absicht bekanntgegeben hat, IFRS voraussichtlich ab 2014 vorzuschreiben)
  • Versicherungsunternehmen (die der Regulierung durch die argentinische Versicherungsaufsicht unterliegen)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Genossenschaften
  • Sonstige Unternehmen, die unter den CNV fallen (Treuhandvermögen, Fonds und kleine Unternehmen, die Schecks diskontieren).

Vor 2011 müssen die Unternehmen, die auf IFRS übergeben, den kommenden Wechsel in einer Anhangangabe zu ihrem Abschluss 2009 darlegen und im Abschluss 2010 eine Überleitung des Ergebnisses und des auf die Anteilseigner entfallenden Eigenkapitals von den gegenwärtig angewendeten argentinischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS beifügen. Mit der Verpflichtung der Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, auf die IFRS würde die CNV eine Verordnung umsetzen, die im März 2009 von der Federación Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Económicas (FACPCE) verabschiedet worden war, dem nationalen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien. Die Verordnung der FACPCE – Resolución Técnica No 26: Adopción de las NIIF del IASB (in spanischer Sprache, 62 KB) – sieht vor, dass die vom IASB herausgegebenen IFRS in der offiziellen spanischen Übersetzung, die vom IASB herausgegeben wird, anzuwenden sind – ohne lokale Anpassungen. Mit der Verordnung Nr. 26 wird allen anderen nicht öffentlichen Unternehmen eine Anwendung der IFRS erlaubt, wenn auch nicht vorgeschrieben. Weitere Hintergrundinformationen halten wir für Sie auf unserer Länderseite Argentinien bereit.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.