SEC verschiebt Berichte über interne Kontrollen für kleine Unternehmen

  • SEC Image

06.10.2009

Die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat nicht am beschleunigten Verfahren teilzunehmenden, bei ihr registrierten Unternehmen (kleine börsennotierte Unternehmen mit einem Streubesitz unter 75 Millionen US-Dollar) einen weiteren Aufschub für die Befolgung der Vorschriften im Abschnitts 404(b) des Sarbanes-Oxley Act von 2002 gewährt.

In Abschnitt 404 werden börsennotierte Unternehmen und deren unabhängige Prüfer verpflichtet, der Öffentlichkeit gegenüber Bericht über die Wirksamkeit der internen Kontrollen eines Unternehmens zu erstatten. Mit dem Aufschub müssen nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmende Unternehmen nunmehr eine Prüfungsbescheinigung in ihrem Abschluss erst für Geschäftsjahre beibringen, die am oder nach dem 15. Juni 2010 enden. Das Datum des Inkrafttretens war zuvor auf Geschäftsjahre festgelegt worden, die am oder nach dem 15. Dezember 2009 enden. Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.