Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum Pensionsabzinsungssatz

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01.10.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED 2009/10 Abzinsungssatz für Leistungen an Arbeitnehmer eingereicht, der am 20. August 2009 veröffentlicht worden war. In IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer ist vorgeschrieben, dass der Diskontierungssatz, den ein Unternehmen für die Bewertungen von Leistungen an Arbeitnehmer verwendet, in Anlehnung an Renditen für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen zu bestimmen ist.

Wenn es jedoch keinen liquiden Markt für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen gibt, hat ein Unternehmen Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. Die globale Finanzmarktkrise hat jedoch zu einer sich vergrößernden Spannweite zwischen Renditen aus Industrieanleihen und Renditen aus Regierungsanleihen geführt. Daher berichten Unternehmen mit ähnlichen Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern diese zum Teil zu sehr unterschiedlichen Beträgen. Der IASB schlägt vor, die Vorschrift der Verwendung von Renditen aus Regierungsanleihe zu streichen. Stattdessen würden Unternehmen die Renditen aus erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen schätzen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit des Sachverhalts und dem begrenzten Umfang der vorgeschlagenen Änderungen hat der IASB eine verkürzte Kommentierungsfrist für den Entwurf vereinbart. Der IASB beabsichtigt, Unternehmen zu gestatten, die Änderungen aus diesem Entwurf für ihre Abschlüsse zum Dezember 2009 zu übernehmen. Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie hier.

Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme zum Entwurf:

Wir glauben, dass es sachgerecht ist, dass der Board mit der vorgeschlagenen Änderung in Bezug auf die Bestimmung des Abzinsungssatzes für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer fortfährt, während im Moment das allgemeine Prinzip für die Bestimmung dieses Abzinsungssatzes in Anlehnung an Marktrenditen hochwertiger Industrieanleihen bestehen bleibt. Die Dringlichkeit einer Maßnahme in diesem Fall wird durch die sich bedeutend vergrößernde Spannweite zwischen Renditen aus Industrieanleihen und Renditen aus Regierungsanleihen als Ergebnis der Finanzmarktkrise gerechtfertigt. Wie jedoch in unseren detaillierten Anmerkungen dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass weitere Klarstellungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Änderung von den einzelnen Unternehmen einheitlich angewendet wird. Insbesondere sind wir der Meinung, dass der Board die Zielsetzung einer Schätzung des Abzinsungssatzes in Abwesenheit eines liquiden Markts für erstrangige Industrieanleihen eindeutig festlegen sollte.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (38 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

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