Wir nehmen Stellung zum Entwurf zum beizulegenden Zeitwert

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29.09.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingereicht, der am 28. Mai 2009 veröffentlicht worden ist.

Allgemein unterstützen wir die Vorschläge, aber wir haben Bedenken in einigen Punkten und schlagen bestimmte Änderungen vor. Im Entwurf werden Leitlinien vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn dies durch bestehende Standards gefordert wird. Mit dem Entwurf wird in keiner Weise gefordert, die Anwendung des beizulegenden Zeitwerts auszuweiten. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung (Accounting Standards Codification Topic 820). Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP. Einen Überblick über die im Entwurf enthaltenen Vorschläge finden Sie hier.

Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf: Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die bestehenden Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der IFRS-Literatur durch einen einzigen Standard zu ersetzen und nach verbesserter Harmonisierung mit den Fair-Value-Vorschriften in Accounting Standards Codification Topic 820 (ASC 820) Fair Value Measurements and Disclosures (früher SFAS157) zu streben, der vom FASB herausgegeben worden ist. Globale Harmonisierung ist wichtig, da sie dazu dient, Komplexitäten und Anwendungsfragen weiter zu vereinfachen, die oft aus Standards entstehen, die in den Vereinigten Staaten und weltweit ähnliche Prinzipien aufweisen. Darüber hinaus wird dieser Standard zu einer einheitlicheren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert unter den IFRS-Erstellern und zu besserer Vergleichbarkeit mit Unternehmen führen, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP erstellen. Des Weiteren verstehen wir, dass eine vollständige Konvergenz auf ASC 820 in bestimmten Fällen möglicherweise nicht sachgerecht ist, in denen sich erwiesen hat, dass der Entwurf des IASB ein konzeptionell überlegenes Prinzip aufweist. In den Bereichen jedoch, in denen der IASB den Prinzipien in ASC 820 zustimmt, empfehlen wir, dass die Wortwahl möglichst angeglichen wird, damit nicht Formulierungsabweichungen zu Verwirrungen unter den Anwendern führen....

Einige Vorschläge im Entwurf dienen nicht der Konvergenz des IFRS, obwohl wir der Meinung sind, dass nicht gezeigt worden ist, dass sie ASC 820 konzeptionell überlegen sind. Diese Vorschläge beinhalten beispielsweise das Konzept des vorteilhaftesten Markts, die Definition eines 'informierten' Marktteilnehmers und die Bilanzierung (den Aufschub) bestimmter Tag-1-Gewinne und -Verluste, aber sind nicht darauf beschränkt.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (126 KB). Unsere früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

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