Wir nehmen Stellung zum Entwurf zu Finanzinstrumenten
15.09.2009
Wir haben unsere Stellungnahme zum IASB-Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung übermittelt.
Das Instrument besitzt grundlegende Kreditmerkmale. |
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Das Instrument wird auf der Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. |
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die nicht beide Bedingungen erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Weitere Informationen zu den Vorschlägen im Entwurf finden Sie hier.
Ein Auszug aus unserer Stellungnahme zum Entwurf: Die Einschätzung des jeweiligen Nutzens in Bezug auf die Ersetzung von IAS 39 in Einzelschritten beschränkt eindeutig unsere Möglichkeiten, die Vorschläge umfassend zu beurteilen, da es viele Bereiche gibt, die noch abzuschließen sind und die mit den Vorschlägen zur Klassifizierung und Bewertung zusammenwirken. Wir warten daher die Veröffentlichung der Entwürfe zu den anderen Aspekten dieses Projekts ab, damit wir die Ersetzung von IAS 39 in ihrer Gesamtheit verstehen und einschätzen können... Wir unterstützen den Ansatz des IASB, der ein gemischtes Bewertungsmodell sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Verbindlichkeiten vorsieht. Wir sind der Meinung, dass die fortgeführten Anschaffungskosten ein sinnvolles Bewertungsmerkmal für bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen sein können, wenn gleichzeitig Angaben zum beizulegenden Zeitwert mitgeliefert werden. Der Fokus auf die Frage, ob Finanzinstrumente grundlegende Kreditmerkmale besitzen und wie das Unternehmen diese Instrumente steuert, ist ein sinnvoller Ansatz, um zu bestimmen, ob ein Instrument zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann. Wir hegen bestimmte Bedenken und bieten Empfehlungen im Zusammenhang damit an, wie die Merkmale der fortgeführten Anschaffungskosten relevanter und sinnvoller gestaltet werden können. Diese Bedenken und Empfehlungen finden Sie im Anhang unseres Schreibens. |
Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 138 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.