Septemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters

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12.09.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Septemberausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 115 KB), in welchem die Ergebnisse der Septembersitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hier herunterladen. In dieser Ausgabe des EITF Snapshotswerden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 08-1 Erlösvereinbarungen mit mehreren durchzuführenden Arbeiten – endgültige Beschlussfassung

Sachverhalt 08-9 Meilensteinmethode für die Erlöserfassung – keine Schlussfolgerung erzielt; weitere Erörterung auf einer späteren EITF-Sitzung erwartet

Sachverhalt 09-2 Vermögenswerte im Bereich von Forschung und Entwicklung, die beim Kauf eines Vermögenswerts erworben wurden – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-3 Anwendbarkeit von SOP 97-2 auf bestimmte Vereinbarungen, die Softwareelemente beinhalten – endgültige Beschlussfassung

Sachverhalt 09-4 Bilanzierung bedingter Gegenleistungen durch den Verkäufer – keine Schlussfolgerung erzielt; keine weitere Erörterung erwartet

Sachverhalt 09-B Erwägung der Bilanzierung von mehrheitlich gehaltenen Anlagen durch einen Versicherer, wenn der im Eigentum stehende Anteil auf getrennten Konten geführt wird – Beschluss der Veröffentlichung

Sachverhalt 09-E Bilanzierung von Ausschüttungen an Anteilseigener, die Aktien- und Barelemente enthalten, bei der Berechnung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie – Beschluss der Veröffentlichung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlüsse zur Veröffentlichung') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlüsse zur Veröffentlichung als endgültige Beschlussfassungen. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

Zugehörige Themen

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