Wir nehmen Stellung zum Standardentwurf 'Bezugsrechte'

  • Deloitte Comment Letter Image

11.09.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB zur Klassifizierung von Bezugsrechten übermittelt.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IAS 32 dahingehend zu ändern, dass ein Bezugsrecht, das (a) auf eine andere als die funktionalen Währung des Emittenten lautet und (b) proportional gegen Zahlung eines festen Betrags an die derzeitigen Anteilseigner des Unternehmens emittiert wird, als Eigenkapital eingestuft werden sollte.

In unserem Schreiben konzedieren wir, dass die Vorschrift in IAS 32, wonach ein Derivat nur dann als Eigenkapitalinstrument anzusehen ist, wenn es durch den Emittenten mittels Austausch eines festen Betrags an Barmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten oder gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente ausgegeben wird (das sog. fest-gegen-fest-Kriterium), eine 'willkürliche Regelung ist, die einer klaren konzeptionellen Grundlage entbehrt' und zu Praxisproblemen führt. Nichtsdestotrotz sind wir nicht der Ansicht, dass sich der IASB isoliert mit Bezugsrechten befassen sollte, weil dies zu einer Ungleichbehandlung bei der Bilanzierung anderer Derivate führen würde. Stattdessen empfehlen wir, dass der IASB die Gelegenheit nutzen sollte, das fest-gegen-fest-Kriterium gesamthaft und beschleunigt angehen sollte. Insbesondere sollte der IASB ein Modell entwickeln, das ein klares Prinzip enthält, wann ein derivativer Vertrag, der durch Andienung eigener Eigenkapitalinstrumente des Emittenten erfüllt wird, für eine Einstufung als Eigenkapital in Frage kommt.

Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 25 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.