Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Standardentwurf Finanzinstrumente

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07.09.2009

Wir erinnern Sie daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung am 14. September 2009 abläuft.

Der Entwurf war vom IASB am 14. Juli 2009 als erster von drei Teilen im Rahmen seines Projekts zur Ablösung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben worden. Der Board hatte beschlossen, die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zuerst anzugehen, weil sie die Grundlage eines jeden Standards für Finanzinstrumente bilden. Darüber hinaus beziehen sich viele der Bedenken, die zu IAS 39 im Verlauf der Finanzmarktkrise geäußert wurden, auf dessen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung. Der IASB beabsichtigt, die Vorschläge zu Klassifizierung und Bewertung rechtzeitig für eine nicht verpflichtende Anwendung in den Abschlüssen zum Jahresende fertigzustellen. In den beiden anderen Phasen des Projekts zu IAS 39 geht es um Wertminderung und Risikovorsorge sowie um die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Daneben wird das Projekt des Boards zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten ebenfalls zu Änderungen an IAS 39 führen. Der IASB beabsichtigt, die Ablösung von IAS 39 im Verlauf des Jahres 2010 abzuschließen, auch wenn die verpflichtende Anwendung nicht vor dem Januar 2012 liegen wird. In dem Standardentwurf zu Klassifizierung und Bewertung wird vorgeschlagen, dass ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Das Instrument weist grundlegende Kreditmerkmale auf und wird auf Grundlage der vertraglichen Rendite gesteuert. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit, die die beiden Bedingungen nicht erfüllt, wäre zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dies schlösse alle Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten (sowie Derivate auf diese Eigenkapitalinstrumente) ein – einschließlich derer, für die keine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt besteht. Die derzeit in IAS 39 bestehenden Klassifizierungen als 'bis zur Fälligkeit gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' würden abgeschafft.

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