DSR verabschiedet Stellungnahme zum ED Klassifizierung von Bezugsrechten

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04.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB zur Klassifizierung von Bezugsrechten (ED/2009/9 Classification of Rights Issues — Proposed amendment to IAS 32) verabschiedet.

Darin stellt der DSR zwar fest, dass der nach Ansicht des IASB dringend regelungsbedürftige Sachverhalt im deutschen Rechtsraum seinen Recherchen zufolge zwar von untergeordneter Bedeutung ist; auf der anderen Seite vertritt er aber die Ansicht, dass die Ursache für die Praxisprobleme – die sog. fix-for-fix-Klausel – nicht adressiert werde und damit das Problem für den Bezugsrechten vergleichbare Finanzinstrumente bestehen bleibe. Der DSR mahnt daher beim IASB eine umfassende Überprüfung dieses Kriteriums an. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie hier (38 KB).

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