Heads Up zu Ertragsteuerleitlinien des FASB

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04.09.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Nicht länger verschoben: FASB gibt Leitlinien zur Bilanzierung der Unsicherheit bei Ertragsteuern heraus und schafft bestimmte Angabepflichten für alle nicht börsennotierten Gesellschaften ab herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB).

Als der FASB seine Leitlinien zur Unsicherheit bei Ertragsteuern ursprünglich verabschiedet hatte (Kodifizierung der Bilanzierungsstandards – Accounting Standards Codification, ASC – Abschnitt 740), hatte er die Leitlinien für bestimmte nicht börsennotierte Gesellschaften bis zum ersten Jahresabschluss für Geschäftsjahr, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen, aufgeschoben. Mit diesem Aufschub sollte dem FASB Zeit gegeben werden, Leitlinien zu entwickeln, die nunmehr in Form einer Aktualisierung von Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit der laufenden Nummer 2009-06 veröffentlicht wurden. Demzufolge müssen nicht börsennotierte Unternehmen nunmehr alle Ansatz- und Bewertungsvorschriften der ASC 740 anwenden. Allerdings hat der FASB jenen Unternehmen eine Erleichterung bei einigen der Angabevorschriften zu Ertragsteuern eingeräumt. Der IASB hat ähnliche Prinzipien für den Ansatz und die Bewertung von Unsicherheiten bei Ertragsteuern in seinem im März 2009 erschienenen Standardentwurf Ertragsteuern vorgeschlagen. In dem IFRS für KMU findet sich eine ähnliche Befreiung von den Angabepflichten.

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