Nicht börsennotierte belgische Versicherungsunternehmen müssen IFRS anwenden

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27.09.2009

Nach königlichem Erlass vom 27. September 2009 müssen alle Versicherungsunternehmen ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen erstellen.

Der Aufsichtsrat kann entscheiden, IFRS ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden; diese Entscheidung ist unwiderruflich. Den Text des königlichen Erlasses in französischer und niederländischer Sprache finden Sie hier (333 KB).

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