September

Agendaseiten aktualisiert

23.09.2009

Nach Abschluss der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom September 2009 und der Sondersitzung des IASB vom 22. September 2009 haben wir die Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln.

Verlautbarung des IASCF-Überwachungsgremiums

23.09.2009

Das Überwachungsgremium der IASC-Stiftung hat eine Verlautbarung zu Prinzipien der Rechnungslegungsstandards und der Standardsetzung herausgegeben.

In der Verlautbarung wird die Notwendigkeit betont, hochwertige Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, um das Vertrauen der Kapitalgeber bei ihren Anlageentscheidungen sicherzustellen. Das Überwachungsgremium sagte, dass 'Unabhängigkeit und Transparenz' ein wesentlicher Bestandteil des Konsultationsprozesses des Standardsetzers sind. Das Überwachungsgremium ist eine Gruppe von Kapitalmarktbehörden, mit denen die IASCF eine Beziehung in Hinblick auf öffentliche Rechenschaftspflicht eingegangen ist. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen einen Auszug aus der Verlautbarung des Überwachungsgremiums:

Finanzstandards und -verordnungen, die in Mitten einer Krise geschaffen oder geändert werden, müssen sorgfältig erwogen werden. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die gegenwärtige Überprüfung der Rechnungslegungsstandards, da diese Standards eine wichtige Rolle in der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen spielen und diese Berichterstattung wiederum einen wichtigen Teil der Grundlage bildet, auf denen faire und wirksame Kapitalmärkte basieren. Finanzmarktkrisen haben schon immer Panik an den Kapitalmärkten ausgelöst, und die Aufsichten und die Standardsetzer haben erkannt, dass eine Marktpanik nicht zur einer Aufsichtspanik werden darf, bei der dann wichtige regulatorische Grundsätze unweigerlich unterminiert werden, wenn man sich bemüht, rasch auf die Symptome einer Marktkrise zu reagieren – und nicht auf die Ursachen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Verlautbarung des Überwachungsgremiums (87 KB)

Presseerklärung der Treuhänder der IASCF, die die Verlautbarung begrüßen (97 KB)

Presserklärung der Treuhänder des FASB, die die Verlautbarung unterstützen

Stellungnahmen des RIC zum IFRIC D25

23.09.2009

Die vom Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) verabschiedete Stellungnahme zum IFRIC-Entwurf D25 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumentesteht auf der Internetsete des DRSC zum Herunterladen bereit (in englischer Sprache, 31 KB).

Im Großen und Ganzen stimmt das RIC den Vorschlägen zu. Im Hinblick auf einzelne Punkte unterbreitet das RIC jedoch einige Anmerkungen.

Ergebnisse der 135. DSR-Sitzung

22.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 31. August und 1. September 2009 seine 135. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden im Ergebnisbericht wiedergegeben, den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (fünf Seiten, 59 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom September 2009 können Sie hier herunterladen (68 KB).

EFRAG-Stellungnahme zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

22.09.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB seine Stellungnahme zum Entwurf Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung eingereicht (in englischer Sprache, 271 KB).

EFRAG warnt vor unbeabsichtigten Auswirkungen der Unterteilung des Projekts in drei Phasen und äußert sich ansonsten wie folgt:

Zustimmung zu einem gemischten Bewertungsmodell, zur Vereinfachung des bestehenden Klassifizierungsmodells und zum Vorschlag, dass die Klassifizierung von Finanzinstrumenten davon abhängen soll, ob die Kapitalströme eines Instruments in enger Beziehung zu den Beträgen stehen, die aus dem Finanzinstrument fließen.

Ablehnung der Behandlung eingebetteter Derivate, des Verbots der Umklassifizierung von Instrumenten in andere Kategorien, der Streichung der Verlässlichkeitsausnahme und der Vorschrift, dass ein Unternehmen, das sich entscheidet, eine Eigenkapitalanlage nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, den gesamten Ertrag des Instrument im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen hat ohne irgendeinen Teil davon durch die Gewinn- und Verlustrechnung recyceln zu können.

Konsultationspapier zur Akzeptierung der Bilanzierungstandards des chinesischen Festlands

21.09.2009

Die Börsen und Clearingstellen von Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Limited, HKEx) haben ein Konsultationspapier hinsichtlich eines vorgeschlagenen Rahmenkonzepts veröffentlicht, nach dem die auf dem chinesichen Festland geltenden Bilanzierungs- und Prüfungsstandards, die von dort inkorporierten Unternehmen, die an der Börse von Hongkong gelistet sind, sowie von auf dem chinesischen Festland durch das Finanzministerium und die chinesische Börsenaufsicht zugelassene Prüfungsgesellschaften angwendet werden ab 2010 akzeptiert werden können.

Gegenwärtig müssen Unternehmen des chinesischen Festlands für Zwecke einer Börsennotierung in Hongkong entweder die IFRS oder die Rechnungslegungsstandards von Hongkong (die mit den IFRS übereinstimmen) anwenden. Stellungnahmen zum Konsultationspapier (in englischer Sprache, 379 KB) werden bis zum 23. Oktober 2009 erbeten.

IDW nimmt Stellung zur Übernahme der ISA in Europa

21.09.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Konsultationspapier der EU-Kommission zur Einführung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) Stellung genommen.

Das IDW unterstützt die Übernahme der ISA für gesetzliche Abschlussprüfungen und begrüßt gleichzeitig, dass die EU-Kommission in dem Konsultationspapier die vom IDW angeregte Diskussion zur verhältnismäßigen Anwendung der ISA auf Unternehmen verschiedener Größe und Komplexität ("Skalierbarkeit") aufgreift. Auf der Internetseite des IDW stehen die englischsprachige Stellungnahme (144 KB) sowie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache zur Verfügung (35 KB).

IOSCO berät zu Prüfungsthemen

21.09.2009

Der Fachausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat drei miteinander in Beziehung stehende Konsultationsberichte herausgegeben, die von seiner Arbeitsgruppen zu Prüfungsdienstleistungen erstellt wurden.

Der Fachausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat drei miteinander in Beziehung stehende Konsultationsberichte herausgegeben, die von seiner Arbeitsgruppen zu Prüfungsdienstleistungen erstellt wurden.

Die drei IOSCO-Berichte behandeln folgende Sachverhalte:

Transparenz von Firmen, die börsennotierte Unternehmen prüfen. In diesem Papier wird untersucht, ob eine verbesserte Transparenz der Governance von Prüfungsfirmen, Indikatoren für die Prüfungsqualität und geprüften Abschlüssen die Prüfungsqualität sowie die Verfügbarkeit und Erbringung von Prüfungsdienstleistungen erhalten und verbessern könnten.

Kommunikation durch den Prüfer. In diesem Papier geht es darum, ob Änderungen am Standardprüfungsbericht oder zusätzliche Kommunikation durch den Prüfer angezeigt sind, um Bedenken über die Effektivität von Standardprüfungsberichten bei der Übermittlung wichtiger Informationen über die Prüfung und den Prüfungsprozess an den Anleger zu begegnen.

Eigentümerstrukturen für Prüfungsfirmen. Dieses Papier hat die Auswirkung von Beschränkungen bei den Eigentumsverhältnissen von Prüfungsgesellschaften auf die Marktkonzentration für die Prüfung großer Emittenten zum Gegenstand. In dem Papier wird der gegenwärtige Status der Konzentration von Prüfungsfirmen beschrieben und mögliche Vorteile hinsichtlich der Verfügbarkeit von Prüfungsdienstleistungen durch die Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen untersucht. Zudem wird die adverse Wirkung erörtert, die eine Abschaffung von Eigentümerbeschränkungen auf die Kompetenz, die Professionalität, die Unabhängigkeit und die Prüfungsqualität einer Prüfungsgesellschaft haben mag. In dem Papier werden ferner die Vor- und Nachteile einer Genehmigung alternativer Formen der Eigentumsverhältnisse und Governance von Prüfungsgesellschaften erwogen.

Stellungnahmen werden bis zum 1. Dezember 2009 erbeten. Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Konsultationsbericht: Transparenz von Firmen, die börsennotierte Unternehmen prüfen (399 KB)

Konsultationsbericht: Kommunikation durch den Prüfer (600 KB)

Konsultationsbericht: Untersuchung der Eigentümerstrukturen von Prüfungsgesellschaften durch Personen außerhalb des Berufsstands (362 KB)

Pressemitteilung von IOSCO (383 KB)

Erinnerung an den Ablauf von Kommentierungsfristen – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

21.09.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum Standardentwurf ED/2009/5: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bis zum 28. September 2009 eingereicht werden können.

Der Entwurf war vom IASB am 28. Mai 2009 herausgegeben worden. In ihm werden Leitlinien dazu vorgeschlagen, wie der beizulegende Zeitwert bemessen werden soll, wo dies durch die bestehenden Standards gefordert wird. In dem Entwurf wird nicht vorgeschlagen, die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in irgendeiner Weise auszudehnen. Mit ihm würden zusätzliche Angaben dazu gefordert, wie der beizulegende Zeitwert bestimmt wurde. Bei einer Einführung der Vorschläge würden die Leitlinien zum beizulegenden Zeitwert in den einzelnen IFRS durch eine einzige, einheitliche Definition des beizulegenden Zeitwerts sowie durch weitere verpflichtende Leitlinien zur Anwendung des beizulegenden Zeitwerts in inaktiven Märkten ersetzt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Entwurfs war für den IASB der äquivalente US-amerikanische Standard SFAS 157 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in seiner überarbeiteten Fassung. Die vorgeschlagene Definition des beizulegenden Zeitwerts ist identisch mit der in SFAS 157, und die unterstützenden Leitlinien entsprechen ebenfalls größtenteils den Leitlinien nach US-GAAP.

Erste Sitzung des neuen Aufsichtsrats von EFRAG

21.09.2009

Am 14. September 2009 trat der Aufsichtsrat der neu strukturierten Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) das erste Mal zusammen.

Der Aufsichtsrat nahm unter anderem die Berichte des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) und des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) entgegen und ernannte die Mitglieder des Nominierungsausschusses. EFRAG hat einen englischsprachigen Bericht von der Sitzung veröffentlicht (159 KB).

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