2009

Japan wird das nächste IFRS-Land

11.12.2009

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht (in japanischer Sprache), nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs').

Gleichzeitig hat der Kommissar diese anzuwendenden IFRS mit Stand vom 11. Dezember 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 21 KB). Im Grunde enthält die Liste alle IFRS und Interpretationen, die am oder vor dem 30. Juni 2009 veröffentlicht wurden. Daher beinhaltet die Liste beispielsweise nicht IFRS 9, IFRIC 19 oder die Überarbeitungen aus dem Jahr 2009 von IFRS 1, IFRS 2, IAS 24, IAS 32 und IFRIC 14 (einige davon werden für Berichtsperioden verpflichtend, die am 1. Januar 2010 beginnen). Mit den überarbeiteten Verordnungen wird auch eine gegenwärtige Gesetzesvorschrift außer Kraft gesetzt, nach der einigen japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse im Inland nach US-GAAP zu erstellen. Etwa 35 japanische Unternehmen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Anwendung von US-GAAP wird ab Geschäftsjahren verboten, die nach dem 31. März 2016 enden. Eine Zusammenfassung der Verordnungen in englischer Sprachefinden Sie auf der Internetseite der FSA (51 KB).

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

(1) Jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:

die Aktien des Unternehmens müssen an einer japanischen Börse gehandelt werden

der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet Angaben über besondere Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht erfolgt

das Unternehmen bestimmt Mitglieder der Unternehmensführung oder Mitarbeiter, die über umfangreiche Kenntnis der anzuwendenden IFRS verfügen und verfügt über ein Struktur, die ihm gestattet, die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS sachgerecht vorzunehmen

(2) Die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen, ein verbundenes Unternehmen oder das Mutterunternehmen des verbundenen Unternehmens erfüllen eins der folgenden Kriterien:

es ist dem Unternehmen durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

es ist dem Unternehmen durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

das Unternehmen verfügt über eine ausländische Tochtergesellschaft, deren Kapital 2 Mrd. Yen oder mehr beträgt

Ein Unternehmen, das sich entscheidet die 'Designated IFRSs' anzuwenden, muss im ersten Berichtsjahr dieser Anwendung die folgenden Angaben leisten:

In den folgenden Berichtsjahren muss ein Unternehmen nur noch die Angaben nach Punkt 2. leisten. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

Newsletter zur Versicherungsbilanzierung – Willkommene Vereinheitlichung?

11.12.2009

Deloitte Deutschland hat die neueste Ausgabe des monatlich erscheinenden Newsletters übersetzt, der von unseren britischen Kollegen herausgegeben wird und sich dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zur Entwicklung eines neuen weltweit gültigen Rechnungslegungsstandards zu Versicherungen widmet.

Diese Ausgabe trägt den Titel Willkommene Vereinheitlichung? und dreht sich um den neuerlichen Schwung in Richtung einer Konvergenz von US-amerikanischen und internationalen Standards zur Versicherungsbilanzierung, der sich aus der gemeinsamen Boardsitzung von FASB und IASB im Oktober ergab. Der Newsletter enthält Rechenbeispiele, mit denen veranschaulicht wird, wie die auf dieser Sitzung getroffenen Entscheidungen einen Versicherungsvertrag mit nur einer Prämie und einen üblichen Prämienversicherungsvertrag beeinflussen. In einem Anhang werden wesentlichen bis dato getroffenen Entscheidungen zusammengefasst. Sie können diese Ausgabe hier herunterladen (437 KB). Wir haben permanente Verknüpfungen auf alle bisher erschienenen Newsletter auf unserer IAS PLUS-Projektseite zu Versicherungen für Sie eingerichtet.

Vortrag des FASB-Vorsitzenden auf der SEC-/ PCAOB-Konferenz des AICPA

11.12.2009

Der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz war Redner bei der 37. Jahreskonferenz des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants).

In einem Vortrag bei der 37. Jahreskonferenz zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) strich der FASB-Vorsitzende Robert H. Herz die folgenden Hauptpunkte heraus:

Unabhängige Rechnungslegungsstandards, die darauf abzielen, relevante, transparente und unverzerrte Finanzinformationen zu liefern, sind von oberster Wichtigkeit für unser Berichterstattungssystem, unsere Kapitalmärkte und unsere Wirtschaft.

In vielen Teilen der Diskussion über die Rolle von Rechnungslegungsstandards in der Finanzmarktkrise scheint unserer Rolle, die darin besteht, dabei zu helfen, Anlegern und Kapitalmärkten relevante und transparente Informationen zur Leistung und zur finanziellen Situation von Finanzinstituten (und anderen Unternehmen) Verfügung zu stellen, damit verwechselt zu werden, dass es ein regulatorisches Bedürfnis gibt, die Sicherheit und Robustheit von Finanzinstituten und die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen. Obwohl sich diese Aufgaben oft überschneiden, sind sie doch nicht identisch, und das Setzen von Rechnungslegungsgrundsätzen und das Setzen von regulatorischen Kapital- und Rückstellungsvorschriften sollten entkoppelt werden, damit nicht das eine das andere bestimmt.

Die Anwender haben deutlich geteilte Ansichten zu Fragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die Berichterstattung durch Finanzinstitute; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verwendung von fortgeführten Anschaffungskosten und beizulegenden Zeitwerten. Ich werde einige der Hauptpunkte bei diesem Vortrag erläutern, auch Bedenken hinsichtlich einer Prozyklizität. Ich werde auch einige Überlegungen vortragen, warum die Zurverfügungstellung von sowohl beizulegenden Zeitwerten als auch fortgeführten Anschaffungskosten dabei helfen können, diese Meinungsgräben zu überbrücken, indem Anlegern und Aufsichtsbehörden bessere und aktuellere Einblicke in die Leistung, die finanzielle Situation und zugrunde liegenden Risiken gewährt werden, ohne dass die traditionellen Messwerte wie Nettoeinkommen oder Ergebnis je Aktie aufgegeben werden, während dennoch den Regulatoren die Möglichkeit gegeben wird, unabhängig regulatorische Kapitalvorschriften zu erlassen.

Ich werde darlegen, wie wir systematisch und gründlich diese wichtigen Fragen in unserem Projekt zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten angehen.

Die vollständige Ansprache von Herz in englischer Sprache finden Sie hier (84 KB).

139. DSR-Sitzung und 15. Öffentliche Sitzung des DSR

11.12.2009

Die Agenda für die 139. Sitzung des DSR vom 4. und 5. Januar 2010 steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit.

Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie hier. Gleichzeitig sind alle interessierten Personen im Auftrag der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates zur 15. Öffentlichen Sitzung des DSR für Dienstag, den 5. Januar 2010, 09.00 Uhr (ca. ½ Std.), in die Geschäftsstelle des DRSC e. V. Zimmerstr. 30, 10969 Berlin, eingeladen. Personen, die sich nicht spätestens bis Montag, den 28. Dezember 2009 anmelden, können nur zugelassen werden, wenn das Platzangebot ausreicht. Eine Teilnahme ist auch per Webcast möglich. Die Verknüpfung zur Anmeldung finden Sie hier. Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

IFRS Kézikönyv 2009

10.12.2009

Unsere ungarischen Kollegen haben 'IFRS Kézikönyv 2009' herausgegeben — die ungarische Übersetzung von IFRSs in Your Pocket 2009.

Diese 124 Seiten umfassende Publikation enthält alle Informationen der englischen Originalversion. Sie könne sich IFRS Kézikönyv 2009 hier herunterladen (460 KB).

DSR verabschiedet Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1

10.12.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zur Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (ED/2009/13 Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters — Proposed amendment to IFRS 1) verabschiedet.

Der DSR stimmt dem Vorschlag zu, da er keinen Grund sieht, einen Erstanwender anders zu behandeln als einen Ersteller, der die IFRS bereits seit einiger Zeit anwendet. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (28 KB).

Neue Verlautbarungen des IDW

10.12.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite neue Verlautbarungen zur Verfügung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite folgende neue Verlautbarungen zur Verfügung:

In einer Presseinformation äußert sich das IDW zum Inhalt von IFRS 9 und über die Entscheidung der EU, die Übernahme dieses IFRS zu vertagen (29 KB).

Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW Prüfungsstandard: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650) verabschiedet. IDW PS 650 wird abgedruckt in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten (erscheint Ende der 51. KW) sowie im WPg Supplement 1/2010.

Der Versicherungsfachausschuss des IDW hat Hinweise zum Prüfungsbericht von Versicherungsunternehmen veröffentlicht (24 KB).

EFRAG und FEE veröffentlichen gemeinsames Papier zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

09.12.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Federation of European Accountants, FEE) haben heute das Papier „Impairment of Financial Assets — The Expected Loss Model“ veröffentlicht.

Dieses gemeinsam von FEE und EFRAG erarbeitete Papier soll der interessierten Öffentlichkeit in Europa einen Ausblick auf die Vorschläge des International Accounting Standards Board (IASB) zu den Wertminderungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte bieten. Damit wird beabsichtigt, die weitere Debatte über diese Vorschläge zu fördern. In dem Papier werden die vom IASB gemachten Vorschläge beschrieben, es werden aber weder die Ansicht von EFRAG noch von FEE hierzu dargestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

„Impairment of Financial Assets — The Expected Loss Model“ (397 KB)

Presseerklärung von EFRAG

Hinweise zum Umgang mit der Befreiung nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB

09.12.2009

Am 27. November 2009 hat der HFA den IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB (IDW PH 9.200.2) verabschiedet.

Darin legt das IDW seine Auffassung dazu dar, wie der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Berichtspflichten damit umzugehen hat, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss regelmäßig noch nicht abschließend beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Nichtangabe der Abschlussprüferhonorare im Jahresabschluss nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB i.d.F. des BilMoG gegeben sind bzw. gegeben sein werden. Der IDW PH 9.200.2 wird in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten sowie in Heft 1/2010 des WPg Supplements abgedruckt.

Zwei neue IASCF-Treuhänder ernannt

09.12.2009

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat die Ernennung zwei neuer Treuhänder bekannt gegeben.

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat die Ernennung zwei neuer Treuhänder bekannt gegeben:

Yves-Thibault de Silguy, Vorsitzender des Aufsichtsrats von VINCI und früheres Mitglied der EU-Kommission verantwortlich für Wirtschaft, Währung und Finanzen, Frankreich

Harvey Goldschmid, Dwight Professor für Recht an der Columbia University und früherer Kommissar der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Vereinigte Staaten

Die Ernennungen wurden vom Aufsichtsrat der IASCF genehmigt, einem unabhängigen Gremium von öffentlichen Kapitalmarktbehörden. Die beiden neuen Treuhänder werden am 1. Januar 2010 ihre dreijährige Amtszeit antreten, die einmal verlängert werden kann. Sie ersetzen Bertrand Collomb (Frankreich) und Philip Laskawy (Vereinigte Staaten), die nicht wiederernannt werden können und deshalb ihre Arbeit als Treuhänder aufgeben. Die Presseerklärung der IASCF finden Sie hier (in englischer Sprache, 156 KB).

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