IFRS für Zwecke der Einreichung bei der SEBI zugelassen

  • Indien Image

05.04.2010

Die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat ihre Vorschriften für die Börsennotierung umfassend überarbeitet und dabei auch die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen.

Die Einreichung der separaten Abschlüsse muss weiterhin nach indischen Rechnungslegungsstandards erfolgen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.