IFRS für Zwecke der Einreichung bei der SEBI zugelassen
05.04.2010
Die indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat ihre Vorschriften für die Börsennotierung umfassend überarbeitet und dabei auch die Option eingerichtet, dass börsennotierte Unternehmen, die über mindestens ein Tochterunternehmen verfügen, ihre Konzernabschlüsse entweder nach indischen GAAP oder nach IFRS (mit Überleitungen) erstellt einreichen dürfen.