IASB schlägt vor, IAS 19 im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne zu ändern

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29.04.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zwecks Einholung öffentlicher Stellungnahmen herausgegeben.

Mit den Vorschlägen würde die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne geändert, mit denen einige Arbeitgeber langfristige Leistungen an Arbeitnehmer wie beispielsweise Pensionen und Gesundheitsversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewähren. Bei leistungsorientierten Plänen tragen die Arbeitgeber das Risiko von Kostensteigerungen und möglichen schlechten Anlageerträgen. Mit dem Entwurf werden Verbesserungen beim Ansatz, beider Darstellung und bei den Angaben zu leistungsorientierten Plänen vorgeschlagen. Die Bewertung von leistungsorientierten Plänen und die Bilanzierung von beitragsbasierten Leistungszusagen werden im Entwurf nicht angesprochen.

Unter den Änderungen, die an IAS 19 vorgeschlagen werden, sind die folgenden:

Sofortiger Ansatz aller geschätzten Änderungen in den Kosten für die Zuverfügungstellung der zugesagten Leistungen und aller Änderungen im Wert des Planvermögens. Dies würde die verschiedenen Methoden abschaffen, die derzeit in IAS 19 enthalten sin, auch den sogenannte "Korridor", der gestattet, einige dieser Gewinne und Verluste aufzuschieben.

Ein neuer Darstellungsansatz, nach dem klar zwischen den verschiedenen Arten von Gewinnen und Verlusten unterschieden wird, die aus leistungsorientierten Plänen entstehen. Insbesondere wird im Entwurf vorgeschlagen, dass die folgenden Änderungen in den Leistungskosten getrennt darzustellen sind:

Dienstzeitaufwand – in der Gewinn- und Verlustrechnung

Finanzierungskosten (d.h. Nettozinsen auf die leistungsorientierte Nettoschuld) – als Teil der Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Neubewertungen – im sonstigen Gesamtergebnis

Diese Posten separat darzustellen, bedeutet, aus IAS 19 die Möglichkeit für Unternehmen zu streichen, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Änderungen in den leistungsorientierten Verpflichtungen und im beizulegenden Zeitwert des Planvermögens zu erfassen.

Verbesserte Angaben zu solchen Themen wie:

Merkmale der leistungsorientierten Pläne eines Unternehmens,

Beträge, die im Abschluss angesetzt werden,

Risiken, die aus leistungsorientierten Plänen entstehen,

Teilnahme an Plänen mehrerer Arbeitgeber.

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf Leistungsorientierte Pläne endet am 6. September 2010. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Der Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IASB in der Rubrik Comment on a proposal zur Verfügung.

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