Positionspapier zur Durchsetzung der IFRS in Österreich

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22.04.2010

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat gemeinsam mit dem Aktienforum, der Industriellenvereinigung und dem CFO-Club Austria ein Positionspapier veröffentlicht.

Damit wollen die Vertreter wesentlicher Teilnehmer des österreichischen Kapitalmarktes Vorschläge in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen, die wesentlich erscheinen, um eine effektive, aber auch effiziente Überprüfung der Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Österreich zu gewährleisten. Das Einrichten einer Enforcementeinrichtung sollte nach Ansicht der Verfasser wie folgt motiviert sein (Zitat aus dem Positionspapier):

Die Emittenten haben ein vitales Interesse an einer professionell organisierten Enforcementeinrichtung, weil dadurch die Vergleichbarkeit von veröffentlichten Finanzinformationen sichergestellt wird.

Eine Enforcementeinrichtung sollte daher auch aus Sicht der Emittenten effektiv sein und gleichzeitig sicherstellen, dass in einem professionell abgewickelten Verfahren hoch komplexe Themen, wie die Bilanzierung nach IFRS, so diskutiert werden, dass sie für den Kapitalmarkt nachvollziehbar und sinnvoll dargestellt werden können.

Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die „besten Köpfe“ dazu veranlassen, sich für die zu vergebenden Positionen zu bewerben. Weiters muss sichergestellt sein, dass die Besetzungen so erfolgen, dass eine ausgewogene Repräsentation von Finanzexperten ermöglicht wird, die auch hinreichend Erfahrung aus Emittenten- und Kapitalmarktsicht einbringen.

Die Attraktivität der Einrichtung für die „besten Köpfe“ wird nur dadurch gewährleistet werden können, dass die operative und technische Umsetzung privatrechtlich organisiert wird [...] und in einem ersten Schritt eine freiwillige Einlassung des Emittenten in die Prüfung ermöglicht wird, um eine ausgewogene und offene Auseinandersetzung zu ermöglichen.

Die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass durch dieses Modell eine hohe Anzahl von Feststellungen und damit eine dynamische Weiterentwicklung der Berichtsstandards ermöglicht wird, gleichzeitig aber auch eine hohe Zustimmung der Unternehmen zu den Feststellungen. [...]

Prävention ist gerade für den Kapitalmarkt als Adressat von Bilanzinformationen vielfach besser als Sanktion. Daher sollten sich die Vertreter der Unternehmen im Enforcementverfahren ohne die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bewegen können und das Bilanzstrafrecht in diesem Sinne entsprechend angepasst werden.

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