Da der IASB danach einen
Arbeitsentwurf des IFRS zu Schulden freigegeben hat (dem geplanten Nachfolger von IAS 37
Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) und die Kommentierungsfrist verlängert hat, damit Anwender die Vorschläge zur Bewertung von Schulden im Zusammenhang mit dem Gesamtstandard beurteilen können, hat EFRAG den Stellungnahmeentwurf noch einmal überarbeitet und bittet um erneute Stellungnahme bis zum 7. Mai 2010. In der englischsprachigen
Presseerklärung von EFRAG finden sich eine Übersicht über die Änderungen und eine Verknüpfung auf den geänderten Stellungnahmeentwurf.