Verabschiedung des IDW RS BFA 2

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06.04.2010

Nachdem der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten (IDW RS BFA 2) Anfang März verabschiedet hatte, hat nun auch der Hauptfachausschuss (HFA) die Verlautbarung billigend zur Kenntnis genommen. In IDW RS BFA 2 werden Fragen aufgegriffen, die sich aus der durch das BilMoG eingefügten Vorgabe ergeben, dass Kreditinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten haben (§ 340e Abs.

3 HGB). Gegenüber dem im September 2009 veröffentlichten Entwurf gab es nur geringfügige inhaltliche Änderungen. Die meisten Änderungen haben allein klarstellenden Charakter. IDW RS BFA 2 wird in Heft 4/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 2/2010 veröffentlicht werden.

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