Verabschiedung des IDW RS BFA 2
06.04.2010
Nachdem der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kreditinstituten (IDW RS BFA 2) Anfang März verabschiedet hatte, hat nun auch der Hauptfachausschuss (HFA) die Verlautbarung billigend zur Kenntnis genommen. In IDW RS BFA 2 werden Fragen aufgegriffen, die sich aus der durch das BilMoG eingefügten Vorgabe ergeben, dass Kreditinstitute Finanzinstrumente des Handelsbestands mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten haben (§ 340e Abs.