Malaysischer Standardsetzer verschiebt die Einführung des Äquivalents zu IFRIC 15

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31.08.2010

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat entschieden, den Beginn der verpflichtenden Anwendung von IC Interpretation 15 'Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien' vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2012 zu verschieben.

Unternehmen, die IC 15 vorzeitig anwenden möchten, dürfen dies tun. Abgesehen von abweichenden Daten des Inkrafttretens enthält IC 15 die gleichen Vorschriften wie IFRIC 15 (diese Interpretation ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten). Der MASB begründet die Verschiebung wie folgt:

 

Angesichts der Bedeutung des Immobiliensektors für die malaysische Wirtschaft ist der MASB in seiner Sitzung am 23. August 2010 zu der Überzeugung gekommen, dass es aus Vorsichtsgründen besser sei, die Anwendung von IC 15 übergangsweise auf den 1. Januar 2012 zu verschieben. Dies gestattet, die Erörterungen zur Einführung von IC 15 fortzusetzen und die Prüfung des vorgeschlagenen Standards über Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowohl mit nationalen Interessengruppen als auch in der gesamten Region über die Gruppe der Standardsetzer im asiatisch-pazifischen Raum (AOSSG) durchzuführen.

Der MASB hat eine entsprechende Presseerklärung in englischer Sprache veröffentlicht.

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