IASB schlägt Änderungen an IFRS 1 vor
26.08.2010
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.
In der Grundlage für Schlussfolgerungen heißt es dazu:
In IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ist einem Erstanwender vorgeschrieben, vergangene Ausbuchungstransaktionen neu darzustellen, die nach dem 1. Januar 2004 stattfanden. Diese Vorschrift wurde 2003 in IFRS 1 als Ergebnis der Überarbeitung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung aufgenommen, um Unternehmen, die dann erstmalig die IFRS anwendeten, in die gleiche Lage zu setzen wie damals bereits IFRS anwendende Unternehmen. Im Verlauf der Zeit lag das Übergangsdatum 1. Januar 2004 in immer weiterer Ferne und zunehmend bedeutungsloser für Abschlüsse in Rechtskreisen, die erwägen, die IFRS einzuführen. |
Der Standardentwurf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender kann bis zum 27. Oktober 2010 kommentiert werden. Er steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die Presseerklärung des IASB finden Sie hier (in englischer Sprache, 98 KB). Eine Zusammenfassung der Diskussionen, die zu der Veröffentlichung des heutigen Interpretationsentwurfs führten, finden Sie auf unserer entsprechenden Projektseite.