Neues Gesetz zur Einführung der IFRS in der Russischen Föderation
23.08.2010
Die russische Staatsduma hat ein Gesetz über Konzernabschlüsse verabschiedet, das im Wesentlichen seit Ende 2004 unberührt geblieben war.
Das Gesetz gilt für Banken, Versicherungen und alle unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an den inländischen Börsen zugelassen sind. Es schreibt vor, dass diese Unternehmen Abschlüsse im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen, bei den Regulierungsbehörden einreichen und öffentlich zugänglich machen. Im Gesetz heißt es, dass die IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Abschlüssen nach russischen Rechnungslegungsstandards zu erstellen sind und diese nicht ersetzen.
Die Vorschriften, die im neuen Gesetz enthalten sind, treten in Kraft, wenn sie von der Regierung und der Zentralbank offiziell anerkannt werden. Das Gesetz enthält keine Details zu einer Vorgehensweise in Bezug auf diese Anerkennung, und ein Zeitrahmen wird auch nicht gesetzt. Es wird jedoch erwartet, dass diese offizielle Anerkennung irgendwann zwischen 2012 und 2015 erfolgen wird.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung in der Russischen Föderation finden Sie auf unserer Länderseite Russland.