Aktueller Stand in der neuseeländischen Ertragsteuersteuerdebatte

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19.08.2010

Wir hatten im Juli 2010 darüber berichtet, dass in Neuseeland eine Diskussion hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern in Bezug auf bestimmte Gebäude aufgekommen ist, für die die Möglichkeit von Steuerabzügen durch eine Gesetzesänderung weggefallen ist.

Die Änderung des Steuerrechts führt dazu, dass viele neuseeländische Unternehmen latente Steuerschulden in Bezug auf bestehende Gebäude ansetzen, die bedeutende Auswirkungen auf die Gewinne haben. Diese Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Überlegungen des IASB, eine Ausnahme von den Prinzipien in IAS 12 Ertragsteuern für bestimmte neubewertete Vermögenswerte zu gewähren.

Der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) hat diese Fragen jüngst auf einer Sitzung erörtert. Der FRSB hatte vorübergehend einen Vorschlag erwogen, dass neuseeländische Äquivalent zu IAS 12 zu ändern, um eine Ausnahme für den Ansatz von latenten Steuern für die betroffenen Gebäude zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde schlussendlich aber verworfen. Diese Entscheidung wurde dem Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) mitgeteilt, und am 18. August 2010 wurde ein aktualisiertes Kommuniqué veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, dass latente Steuern in vielen Fällen zu erfassen sind. Hinsichtlich einer möglichen Abweichung von den IFRS heißt es im Kommuniqué:

... dies würde bedeuten, dass die neuseeländischen IFRS nicht länger im Einklang mit den IFRS stehen und die Abschlüsse von gewinnorientierten Unternehmen nicht mehr sowohl im Einklang mit nationalen als auch mit internationalen Rechnungslegungsstandards stehen – dies würde eins der grundlegenden Ziele untergraben, die die Einführung von IFRS in Neuseeland haben sollte.

Obwohl die Boards die schweren Bedenken zu Kenntnis genommen haben, die hinsichtlich der Bilanzierungsauswirkungen der jüngsten Änderungen des Steuergesetzes für Unternehmen, die NZ IAS 12 anwenden, geäußert worden sind, ist der Vorschlag, Änderungen am Standard vorzunehmen oder Ausnahmen einzuräumen, keine durchführbare Lösung - sowohl aus zeitlichen Gründen als auch mit Rücksicht auf die größeren Auswirkungen auf die Rechnungslegung in Neuseeland allgemein.

Weitere Informationen

Aktualisiertes Kommuniqué (in englischer Sprache)

Sonderausgabe eines Alerts zur Steuerbilanzierung von Deloitte Neuseeland (in englischer Sprache, 131 KB); frühere Ausgaben dieser Reihe sind hier verfügbar

Mitschrift von der Erörterung latenter Steuern bei der letzten IASB-Sitzung

Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Ertragsteuern

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