Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde,
enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und
Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die
vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen
nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen
vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard
übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem
Heads Up
übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des
vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:
Leasingnehmer
|
Leasingnehmer setzen einen
Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine
Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen
für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an.
Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das
Konzept der Leasingklassifizierung nach dem
jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht
länger bestehen.
|
|
Bei Leasingverhältnissen, die früher als
Mietleasing klassifiziert wurden, wird der
Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und
Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des
Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt
allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch
anfänglich höher sein ( wie beispielsweise
Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek).
|
|
Nach einem Erwartungswertansatz setzt der
Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und
Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an.
Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von
Mietzahlungen im Rahmen von
Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf
die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten
wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten.
|
|
Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell
wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu
vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände
vorliegen, die die Einschätzung des
Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und
Verlängerungsoptionen zum Ende jeder
Berichtsperiode bedeutend ändern.
|
|
Unter dem neuen Modell wird die
Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen
(z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten
Vereinbarungen) wichtiger.
|
|
Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im
Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von
Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein.
Steigende Preise für Vermögenswerte oder die
Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende
Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht,
könnten dazu führen, dass der Nettoertrag
niedriger bleibt als der Betrag, der nach der
gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht
würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse
auslaufen.
|
|
Da nach dem neuen Modell keine
Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA
höher sein als nach der gegenwärtigen
Mietleasingbilanzierung.
|
|
Leasingzahlungen werden in der
Kapitalflussrechnung als finanzierende
Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen
US-GAAP werden Mietleasingzahlung als
geschäftliche Kapitalflüsse behandelt.
|
Leasinggeber
|
Die vorgeschlagene ASU
enthält zwei Bilanzierungsmodelle für
Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen
Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde
liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt,
wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an;
ansonsten würde der Leasinggeber den
Ausbuchungsansatz an.
|
|
Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt
der Leasinggegenstand in den Büchern des
Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine
Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen
und (2) eine entsprechende Schuld für
Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener
Erlös).
|
|
Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des
Leasinggegenstands aus den Büchern des
Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1)
eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten
Leasingzahlungen und (2) einen
Restvermögenswert, der das Recht auf den
zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der
Leasingperiode darstellt. Für den Teil des
Leasinggegenstands, der aus den Büchern des
Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand
erfasst. Erträge und Aufwendungen können in
Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des
Leasinggebers netto dargestellt werden.
|
|
Der FASB führt ein separates Modell, in
dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von
Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von
Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese
Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu
erfassen.
|
Folgen für Unternehmen
|
Ein Erhöhung der
Vermögenswerte und Schulden könnte zu
niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen,
geringeren Kapitalrenditen und höheren
Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte
Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme
des Unternehmens oder die Erfüllung von
Kreditnebenvereinbarungen haben.
|
|
Die Streichung der bilanzunwirksamen
Finanzierung bedeutet den Verlust eines der
Vorteile von Leasingverhältnissen für
Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass
kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von
Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr
nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies
gegen die möglicherweise höheren
Leasingzahlungen für kurzfristigere
Leasingvereinbarungen und kürzere
Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen
während der Leasingdauer (die sich normalerweise
aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben)
abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile
von Leasingverhältnissen — die Flexibilität, Ort
oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger
Verantwortung für die Verwaltung von Objekten,
Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. —
unverändert.
|
|
Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich
verbessert oder aktualisiert werden, um dem
neuen Standard gerecht zu werden —
Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen
enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt
werden.
|
|
Das neue Modell wird zu zusätzlichen
temporären Differenzen in Bezug auf
Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden
Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern
beeinflusst, wenn die Berechnung oder die
Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen
aufbauen.
|
|
Weiterführende Informationen: