Heads Up zu den Leasingvorschlägen

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18.08.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB und FASB gestern herausgegeben wurde.

Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde, enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:

Leasingnehmer

Leasingnehmer setzen einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an. Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das Konzept der Leasingklassifizierung nach dem jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht länger bestehen.

Bei Leasingverhältnissen, die früher als Mietleasing klassifiziert wurden, wird der Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch anfänglich höher sein ( wie beispielsweise Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek).

Nach einem Erwartungswertansatz setzt der Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an. Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von Mietzahlungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten.

Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände vorliegen, die die Einschätzung des Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und Verlängerungsoptionen zum Ende jeder Berichtsperiode bedeutend ändern.

Unter dem neuen Modell wird die Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen (z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten Vereinbarungen) wichtiger.

Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein. Steigende Preise für Vermögenswerte oder die Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht, könnten dazu führen, dass der Nettoertrag niedriger bleibt als der Betrag, der nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse auslaufen.

Da nach dem neuen Modell keine Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA höher sein als nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung.

Leasingzahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als finanzierende Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen US-GAAP werden Mietleasingzahlung als geschäftliche Kapitalflüsse behandelt.

Leasinggeber

Die vorgeschlagene ASU enthält zwei Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt, wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an; ansonsten würde der Leasinggeber den Ausbuchungsansatz an.

Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt der Leasinggegenstand in den Büchern des Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) eine entsprechende Schuld für Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener Erlös).

Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des Leasinggegenstands aus den Büchern des Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1) eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) einen Restvermögenswert, der das Recht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Leasingperiode darstellt. Für den Teil des Leasinggegenstands, der aus den Büchern des Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand erfasst. Erträge und Aufwendungen können in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Leasinggebers netto dargestellt werden.

Der FASB führt ein separates Modell, in dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu erfassen.

Folgen für Unternehmen

Ein Erhöhung der Vermögenswerte und Schulden könnte zu niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen, geringeren Kapitalrenditen und höheren Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme des Unternehmens oder die Erfüllung von Kreditnebenvereinbarungen haben.

Die Streichung der bilanzunwirksamen Finanzierung bedeutet den Verlust eines der Vorteile von Leasingverhältnissen für Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies gegen die möglicherweise höheren Leasingzahlungen für kurzfristigere Leasingvereinbarungen und kürzere Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen während der Leasingdauer (die sich normalerweise aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben) abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile von Leasingverhältnissen — die Flexibilität, Ort oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger Verantwortung für die Verwaltung von Objekten, Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. — unverändert.

Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich verbessert oder aktualisiert werden, um dem neuen Standard gerecht zu werden — Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt werden.

Das neue Modell wird zu zusätzlichen temporären Differenzen in Bezug auf Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern beeinflusst, wenn die Berechnung oder die Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen aufbauen.

Weiterführende Informationen:

Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 222 KB)

Archiv aller Heads Up-Newsletter

Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)

Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)

Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

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