IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS – Leasingverhältnisse
17.08.2010
Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse veröffentlicht.
Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der Anlageanalyse einschätzen zu können.
Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz. Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden, so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum 15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 22 KB)
- Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
- Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen
Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben angegebenen Presseerklärung des IASB.