RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

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17.08.2010

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt: .

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

Bilanzierung von Eintrittsprämien, und

Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,

Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),

Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,

Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,

Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,

Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und

Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

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