RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise
17.08.2010
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt: .
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:
| Bilanzierung von Eintrittsprämien, und |
| Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11. |
Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:
| Konjunkturelles Kurzarbeitergeld, |
| Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig), |
| Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19, |
| Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen, |
| Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung, |
| Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und |
| Bilanzierung von sog. Halteprämien. |
Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).