Kanada schlägt Aufschub der IFRS-Einführung für Investmentgesellschaften vor

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09.08.2010

Im Rahmen seines Projekts zur Konsolidierung hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Juni 2010 angekündigt, dass er, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die eingehen, vorschlagen wird, dass Investmentgesellschaften von der Konsolidierung ausgenommen werden und beherrschende Anteile an anderen Unternehmen zu beizulegenden Zeitwert bilanziert werden sollen.

Verschiedenen kanadische Interessengruppen, unter anderem die Regulierungsbehörden und Interessengruppen aus dem Investment- und Versicherungsbereich, haben daraufhin Bedenken erhoben, dass der überarbeitete Standard einschließlich der Ausnahme für Investmentgesellschaften nicht rechtzeitig für die verpflichtende Übernahme der IFRS durch kanadische, öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen für Zwischen- und Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, veröffentlicht worden sein könnte.

Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) schlägt deswegen vor, dass Investmentgesellschaften ein weiteres Jahr die gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards anwenden können. Die Übernahme der IFRS wird für Zwischen- und Jahresabschlüsse zu Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Der AcSB hat entschieden, dass der vorgeschlagene Aufschub des Übergangsdatum auf die Unternehmen beschränkt werden soll, die vermutlich für die vom IASB vorgeschlagene Ausnahme in Frage kommen.

Weitere Informationen:

Der AcSB hat ebenfalls vorgeschlagen, die Übernahme der IFRS für preisregulierte Geschäftsvorfälle um zwei Jahre aufzuschieben.

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