Japanische Aufsicht schlägt weitere Berichterstattung nach IFRS vor und übernimmt Änderungen an den IFRS
09.08.2010
Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency of Japan, FSA) hat vorgeschlagen, die Berichterstattung nach IFRS in Japan dahingehend auszudehnen, dass auch Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Tochterunternehmen von inländischen, nach IFRS bilanzierenden Unternehmen freiwillig einbezogen werden.
Ferner hat die FSA die nachfolgenden IFRS und damit einhergehende Interpretationen, die vom IASB in der ersten Jahreshälfte 2010 herausgegeben worden sind, für die Anwendung in Japan übernommen:
| Begrenzte Ausnahme von der Angabe von Vergleichszahlen nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben für erstmalige Anwender – eine Änderung von IFRS 1 (Januar 2010) |
| Verbesserungen an den IFRS (Mai 2010), einschließlich der Änderungen an IFRIC 13 |
Weiterführende Informationen:
| FSA-Vorschlag zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Berichterstattung nach IFRS (von der Internetseite der FSA, in japanischer Sprache) |
| FSA-Bekanntmachung von IFRS-Übernahmen (von der Internetseite der FSA, in japanischer Sprache) |
| unser Newsletter zu den Änderungen an IFRS 1 (in englischer Sprache, 75KB) |
| unser Newsletter zu den Verbesserungen an den IFRS vom Mai 2010 (in englischer Sprache, 77 KB). |