Zwei neue Verlautbarungen des IDW
05.08.2010
Nach Verabschiedung durch den Hauptfachausschuss (HFA) stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf seiner Internetseite zwei neue Verlautbarungen zur Verfügung: .
Nach Verabschiedung durch den Hauptfachausschuss (HFA) stellt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf seiner Internetseite zwei neue Verlautbarungen zur Verfügung:
| IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 525) |
| Überarbeitete Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Abschlüssen und Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW RH HFA 1.009) (Anpassung der Verlautbarung an das mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderte HGB) |
Beide Verlautbarungen werden in Heft 8/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2010 abgedruckt werden.