Im
Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde mit § 254 HGB erstmals eine gesetzliche Norm zur Bilanzierung
von Bewertungseinheiten geschaffen. Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute unabhängig von ihrer Rechtsform,
Größe und Branchenzugehörigkeit. In dem Verlautbarungsentwurf werden zunächst die Voraussetzungen für die Bildung von
Bewertungseinheiten erläutert. Es folgen Ausführungen zur Abbildung von Bewertungseinheiten in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung. Schließlich wird auf erforderliche Angaben im Anhang und Lagebericht sowie die maßgeblichen
Übergangsregelungen eingegangen.
IDW ERS HFA 35 ist ab sofort
auf der Internetseite des IDW in der
Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar.
Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten
veröffentlicht werden.