Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten

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04.08.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten (IDW ERS HFA 35) verabschiedet.

Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde mit § 254 HGB erstmals eine gesetzliche Norm zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten geschaffen. Die Vorschrift gilt für alle Kaufleute unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe und Branchenzugehörigkeit. In dem Verlautbarungsentwurf werden zunächst die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten erläutert. Es folgen Ausführungen zur Abbildung von Bewertungseinheiten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Schließlich wird auf erforderliche Angaben im Anhang und Lagebericht sowie die maßgeblichen Übergangsregelungen eingegangen. IDW ERS HFA 35 ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.

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