Die Studie kommt laut Presseerklärung zu folgendem Schluss: "Vor allem für große kapitalmarktfähige Familienunternehmen
[ist] IFRS-SME nicht hinreichend aussagekräftig, für mittelständische
Familienunternehmen zu umfangreich, zu komplex, zu teuer und im
Grunde mit Informationspflichten beladen, die für sie nicht relevant
sind." Im einzelnen sind die Kritikpunkte die folgenden (Auszüge aus
dem 'Management Summary' der Studie):
- Das IASB wird mitsamt der umgebenden Stiftungsorganisation der IFRS Foundation (früher
IASCF) von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (insb. den Big Four) und kapitalmarktorientierten
Unternehmen — meist große, global operierende Konzerne — geprägt.
[...] Kleine und mittelgroße
Unternehmen und mit ihnen nicht-kapitalmarktorientierte Familienunternehmen bleiben
in der IASB-Organisation und bei der Regelentstehung außen vor.
- Der IFRS-SME steht konzeptionell in der Tradition der full IFRS. Damit orientiert er sich an der auf
Kapitalmarkteffizienz zielenden Bewertungsfunktion einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.
- Das IASB erhebt mit dem IFRS-SME einen globalen
Anwendungsanspruch, der mit dem Argument der internationalen
Vergleichbarkeit gerechtfertigt wird. Das
Vergleichbarkeitsargument entstammt jedoch der
kapitalmarktorientierten Bewertungsperspektive.
- Bei einem Übergang von dem HGB auf den IFRS-SME sind in der Tendenz Komplexitätssteigerungen
zu erwarten, selbst wenn komplexitätsreduzierende Elemente auch gegenüber dem HGB
identifiziert werden konnten.
- Das IASB hat weder eine originäre noch eine von der EU oder den Mitgliedstaaten abgeleitete
Befugnis für den Erlass des IFRS-SME als verbindliches Recht.
- Der IFRS-SME ist keine Rechtsnorm. Er entfaltet weder eigenständige rechtliche Bindungswirkung
noch erlangt er diese Bindungskraft aufgrund der IAS-Verordnung oder der EU-Bilanzrichtlinien.
- Die Übernahme und Umsetzung des IFRS-SME durch die EU in bindendes Recht bedarf zwingend
einer Kompetenz der Union.
- Die EU hat keine Kompetenz für den Erlass eines unionsweiten IFRS-SME.
- Bei unterstellter Harmonisierungskompetenz der Union für eine Transformation des IFRS-SME
würde deren Wahrnehmung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
- Im Übrigen könnte die Union aufgrund des Prinzips der kompetenziellen Verhältnismäßigkeit
[...] eine Transformation des IFRS-SME nur mittels einer Richtlinie vornehmen,
deren Regelungsdichte sich auf eine Mindestharmonisierung beschränken müsste (Rahmenrichtlinie).
- Bei der Ausfüllung der notwendigen Umsetzungsspielräume muss der deutsche Gesetzgeber die
unions- und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen freier wirtschaftlicher Betätigung der Unternehmer
und Unternehmen [...] beachten und diese mit dem Harmonisierungsziel in einen angemessenen Ausgleich gemäß
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bringen. Das verlangt jedenfalls eine unternehmensfreundliche
Umsetzung des IFRS-SME, etwa durch Einräumung von Wahlmöglichkeiten für die betroffenen
kleinen und mittelgroßen Unternehmen.
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Sowohl die vollständige Studie als auch eine
begleitende Presseerklärung finden Sie auf der Seite der Stiftung Familienunternehmen.