Studie der Stiftung Familienunternehmen zum IFRS für KMU

  • newsDefault Image

03.08.2010

Die Stiftung Familienunternehmen und die VMBEF (Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften) haben eine Studie zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) und dessen Implikationen für Familienunternehmen und den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt.

Die Studie kommt laut Presseerklärung zu folgendem Schluss: "Vor allem für große kapitalmarktfähige Familienunternehmen [ist] IFRS-SME nicht hinreichend aussagekräftig, für mittelständische Familienunternehmen zu umfangreich, zu komplex, zu teuer und im Grunde mit Informationspflichten beladen, die für sie nicht relevant sind." Im einzelnen sind die Kritikpunkte die folgenden (Auszüge aus dem 'Management Summary' der Studie):

  1. Das IASB wird mitsamt der umgebenden Stiftungsorganisation der IFRS Foundation (früher IASCF) von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (insb. den Big Four) und kapitalmarktorientierten Unternehmen — meist große, global operierende Konzerne — geprägt. [...] Kleine und mittelgroße Unternehmen und mit ihnen nicht-kapitalmarktorientierte Familienunternehmen bleiben in der IASB-Organisation und bei der Regelentstehung außen vor.
  2. Der IFRS-SME steht konzeptionell in der Tradition der full IFRS. Damit orientiert er sich an der auf Kapitalmarkteffizienz zielenden Bewertungsfunktion einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung.
  3. Das IASB erhebt mit dem IFRS-SME einen globalen Anwendungsanspruch, der mit dem Argument der internationalen Vergleichbarkeit gerechtfertigt wird. Das Vergleichbarkeitsargument entstammt jedoch der kapitalmarktorientierten Bewertungsperspektive.
  4. Bei einem Übergang von dem HGB auf den IFRS-SME sind in der Tendenz Komplexitätssteigerungen zu erwarten, selbst wenn komplexitätsreduzierende Elemente auch gegenüber dem HGB identifiziert werden konnten.
  5. Das IASB hat weder eine originäre noch eine von der EU oder den Mitgliedstaaten abgeleitete Befugnis für den Erlass des IFRS-SME als verbindliches Recht.
  6. Der IFRS-SME ist keine Rechtsnorm. Er entfaltet weder eigenständige rechtliche Bindungswirkung noch erlangt er diese Bindungskraft aufgrund der IAS-Verordnung oder der EU-Bilanzrichtlinien.
  7. Die Übernahme und Umsetzung des IFRS-SME durch die EU in bindendes Recht bedarf zwingend einer Kompetenz der Union.
  8. Die EU hat keine Kompetenz für den Erlass eines unionsweiten IFRS-SME.
  9. Bei unterstellter Harmonisierungskompetenz der Union für eine Transformation des IFRS-SME würde deren Wahrnehmung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
  10. Im Übrigen könnte die Union aufgrund des Prinzips der kompetenziellen Verhältnismäßigkeit [...] eine Transformation des IFRS-SME nur mittels einer Richtlinie vornehmen, deren Regelungsdichte sich auf eine Mindestharmonisierung beschränken müsste (Rahmenrichtlinie).
  11. Bei der Ausfüllung der notwendigen Umsetzungsspielräume muss der deutsche Gesetzgeber die unions- und verfassungsrechtlichen Gewährleistungen freier wirtschaftlicher Betätigung der Unternehmer und Unternehmen [...] beachten und diese mit dem Harmonisierungsziel in einen angemessenen Ausgleich gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bringen. Das verlangt jedenfalls eine unternehmensfreundliche Umsetzung des IFRS-SME, etwa durch Einräumung von Wahlmöglichkeiten für die betroffenen kleinen und mittelgroßen Unternehmen.

Sowohl die vollständige Studie als auch eine begleitende Presseerklärung finden Sie auf der Seite der Stiftung Familienunternehmen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.