August

Formale Korrekturen am Entwurf zu Leasingverhältnissen

18.08.2010

Zu dem am 17. August 2010 veröffentlichten Entwurf ED/2010/9 zur Leasingbilanzierung hat der IASB einige formale Korrekturen veröffentlicht.

Heads Up zu den Leasingvorschlägen

18.08.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 222 KB), in dem der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert wird, der von IASB und FASB gestern herausgegeben wurde.

Der Entwurf, der vom FASB als eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben wurde, enthält ein neues Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer und Leasinggeber. Das Konzept eines Mietleasings entfällt. Die vorgeschlagene ASU würde die Bilanzierung für Leasingverträgen nach IFRS und US-GAAP in den bedeutendsten Bereichen vereinheitlichen, wenn sie wie vorgeschlagen als Standard übernommen würde. Die nachfolgende Tabelle, die wir aus dem Heads Up übersetzen, zeigt die wichtigsten Vorschriften des vorgeschlagenen Leasingbilanzierungsmodells:

Leasingnehmer

Leasingnehmer setzen einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht und eine Schuld für ihre Verpflichtung, Leasingzahlungen für all ihre Leasingverhältnisse zu zahlen, an. Bilanzunwirksame Leasingverhältnisse und das Konzept der Leasingklassifizierung nach dem jetzigen Modell werden für Leasingnehmer nicht länger bestehen.

Bei Leasingverhältnissen, die früher als Mietleasing klassifiziert wurden, wird der Mietaufwand durch Tilgungszahlungen und Zinsaufwand ersetzt. Die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht erfolgt allgemein linear; der Zinsaufwand wird jedoch anfänglich höher sein ( wie beispielsweise Zinszahlungen bei Anzahlen einer Hypothek).

Nach einem Erwartungswertansatz setzt der Leasingnehmer bedingte Mietzahlungen und Restwertgarantien als Teil der Leasingschuld an. Der Leasingnehmer gründet die Aufnahme von Mietzahlungen im Rahmen von Vertragsverlängerungen in die Leasingschuld auf die längstmögliche Leasingdauer, deren Eintreten wahrscheinlicher ist als deren Nichteintreten.

Im Gegensatz zu dem jetzigen Leasingmodell wird in dem neuen Modell eine Einschätzung dazu vorgeschrieben, ob neue Tatsachen und Umstände vorliegen, die die Einschätzung des Leasingnehmers zu bedingten Leasingzahlungen und Verlängerungsoptionen zum Ende jeder Berichtsperiode bedeutend ändern.

Unter dem neuen Modell wird die Identifizierung von Nichtleasingbestandteilen (z.B. Wartungsaufwand bei bestimmten Vereinbarungen) wichtiger.

Der gesamte Leasingbezogene Aufwand wird im Gegensatz zur gegenwärtige Behandlung von Mietleasingverhältnissen anfänglich höher sein. Steigende Preise für Vermögenswerte oder die Tatsache, dass der Leasingnehmer eine zunehmende Anzahl von neuen Leasingverhältnissen eingeht, könnten dazu führen, dass der Nettoertrag niedriger bleibt als der Betrag, der nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung erreicht würde, auch wenn alte Leasingverhältnisse auslaufen.

Da nach dem neuen Modell keine Leasingzahlungen erfasst werden, wird das EBITDA höher sein als nach der gegenwärtigen Mietleasingbilanzierung.

Leasingzahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als finanzierende Kapitalabflüsse behandelt. Nach gegenwärtigen US-GAAP werden Mietleasingzahlung als geschäftliche Kapitalflüsse behandelt.

Leasinggeber

Die vorgeschlagene ASU enthält zwei Bilanzierungsmodelle für Leasinggeber. Ein Leasinggeber, der erheblichen Risiken oder erheblichem Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vermögenswert ausgesetzt bleibt, wendet der Ansatz über Erfüllungspflichten an; ansonsten würde der Leasinggeber den Ausbuchungsansatz an.

Nach dem Erfüllungspflichtenansatz bleibt der Leasinggegenstand in den Büchern des Leasinggebers. Der Leasinggeber erfasst (1) eine Forderung für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) eine entsprechende Schuld für Erfüllungspflicht (im Grunde ein aufgeschobener Erlös).

Nach dem Ausbuchungsansatz wird ein Teil des Leasinggegenstands aus den Büchern des Leasinggebers genommen. Der Leasing erfasst (1) eine Forderung (und Erlöse) für die erwarteten Leasingzahlungen und (2) einen Restvermögenswert, der das Recht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert am Ende der Leasingperiode darstellt. Für den Teil des Leasinggegenstands, der aus den Büchern des Leasinggebers genommen wird, wird ein Aufwand erfasst. Erträge und Aufwendungen können in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Leasinggebers netto dargestellt werden.

Der FASB führt ein separates Modell, in dessen Rahmen erwägt wird, ob Eigentümern von Anlageimmobilien (bestimmten Leasinggeber von Immobilien) vorgeschrieben werden soll, diese Immobilien zu beizulegenden Zeitwert zu erfassen.

Folgen für Unternehmen

Ein Erhöhung der Vermögenswerte und Schulden könnte zu niedrigeren Umsatzraten, niedrigeren Erlösen, geringeren Kapitalrenditen und höheren Verschuldungskoeffizienten führen. Dies könnte Einflüsse auf die Fähigkeit zur Kapitalaufnahme des Unternehmens oder die Erfüllung von Kreditnebenvereinbarungen haben.

Die Streichung der bilanzunwirksamen Finanzierung bedeutet den Verlust eines der Vorteile von Leasingverhältnissen für Leasingnehmer. Dies könnte dazu führen, dass kürzere Leasingverhältnisse oder den Kauf von Vermögenswerten anstatt sie zu mieten mehr nachgefragt werden. Leasingnehmer müssten dies gegen die möglicherweise höheren Leasingzahlungen für kurzfristigere Leasingvereinbarungen und kürzere Abschreibungszeiträume für Werterhöhungen während der Leasingdauer (die sich normalerweise aus einer kürzeren Leasingdauer ergeben) abwägen. Dagegen bleiben die anderen Vorteile von Leasingverhältnissen — die Flexibilität, Ort oder Ausrüstung frei zu ändern, weniger Verantwortung für die Verwaltung von Objekten, Möglichkeit 100% der Kosten für den Vermögenswert zu finanzieren, verbesserte Kapitalflüsse etc. — unverändert.

Die Buchhaltungssysteme müssen vermutlich verbessert oder aktualisiert werden, um dem neuen Standard gerecht zu werden — Verwaltungssystem für Leasingverträge müssen enger mit den Buchhaltungssystemen verzahnt werden.

Das neue Modell wird zu zusätzlichen temporären Differenzen in Bezug auf Ertragsteuerzwecke führen. Darüber hinaus werden Steuern der Einzelstaaten oder Gemeindesteuern beeinflusst, wenn die Berechnung oder die Auswirkung von Steuern auf US-GAAP-Beträgen aufbauen.

Weiterführende Informationen:

Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen (in englischer Sprache, 222 KB)

Archiv aller Heads Up-Newsletter

Zugang zum ASU-Entwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des FASB)

Zugang zum Standardentwurf (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)

Unsere Zusammenfassung zum Projekt zu Leasingverhältnissen

IASB veröffentlicht Standardentwurf für neuen IFRS – Leasingverhältnisse

17.08.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute zwecks öffentlicher Stellungnahme gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung der Berichterstattung über Leasingverhältnisse veröffentlicht.

Die Vorschläge bilden eines der Hauptprojekte, die Teil des Arbeitsabkommens zwischen den Boards sind. Mit den Vorschlägen würden, wenn diese angenommen werden, die Informationen über die finanziellen Auswirkungen von Leasingverträgen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung den Anlegern zur Verfügung gestellt werden, erheblich verbessert.

Die Bilanzierung nach den bestehenden Vorschriften hängt von der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses ab. Eine Klassifizierung als ein Mietleasingverhältnis führt dazu, dass der Leasingnehmer weder nach IFRS noch nach US-GAAP irgendwelche Vermögenswerte oder Schulden in der Darstellung seiner Finanz- und Vermögenslage erfasst. Dies führt dazu, dass viele Anleger die Bilanzen unter Verwendung der Angaben und anderer zur Verfügung stehender Informationen ergänzen müssen, um die Auswirkungen der Mietleasingverhältnisse des Leasingnehmers für Zwecke der Anlageanalyse einschätzen zu können.

Die Vorschläge würden zu einem einheitlichen Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber führen – einen sogenannten Nutzungsrechtansatz. Neben anderen Änderungen würde dieser Ansatz dazu führen, dass eine Schuld für die Zahlungen, die aus dem Leasingvertrag entstehen, und das Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in die Finanz- und Vermögenslage des Leasingnehmers aufgenommen werden, so dass für Anleger und andere Adressaten vollständigere und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Zum Entwurf ED/2010/9 kann bis zum 15. Dezember 2010 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

Im Rahmen ihrer zusätzlichen Einbindungsaktivitäten suchen die Boards Unternehmen, die bereit wären auf strikt vertraulicher Basis an Feldversuchen zur Prüfung und Diskussion ihrer Vorschläge zur Leasingbilanzierung teilzunehmen. Der Zweck dieser Feldversuche liegt darin, die praktische Umsetzbarkeit und die Kosten und den nutzen des vorgeschlagenen neuen Standards einschätzen zu können. Weitere Informationen finden Sie in der oben angegebenen Presseerklärung des IASB.

Japanischer und US-amerikanischer Standardsetzer erörtern globale Konvergenz

17.08.2010

Vertreter des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers United States Financial Accounting Standards Board (FASB) haben am 12. und 13. August 2010 getagt, um über die globale Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards zu sprechen.

Die Sitzung, die in Tokio stattfand, betraf jüngste Entwicklungen bei den Konvergenzprojekten beider Boards mit dem IASB. Außerdem wurde über die IASB-Projekte zu Finanzinstrumenten, Erlöserfassung und Leasingverhältnissen gesprochen.

Ikuo Nishikawa, der Vorsitzende des ASBJ, äußerte sich nach der Sitzung wie folgt:

Wir loben die fortgesetzten Bemühungen des FASB, auf eine Harmonisierung mit dem IASB zuzuarbeiten und gemeinsam einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten. Wir möchten auch die Bemühungen des FASB unterstützen, Unterschiede zum IASB auszugleichen und harmonisierte Leitlinien zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu entwickeln.

Die vollständige Presseerklärung des ASBJ in englischer Sprache finden Sie hier (45 KB).

HFA verabschiedet Entwurf einer Neufassung von IDW RS HFA 17

17.08.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 17 n.F.) verabschiedet.

Der Verlautbarungsentwurf trägt der Änderung des HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rechnung. So wurden etwa die Ausführungen zu den (möglichen) Auswirkungen einer Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung auf den Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern und Schulden an die neue Rechtslage angepasst. IDW ERS HFA 17 n.F. ist ab sofort auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Außerdem wird er in Heft 9/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28. Januar 2011.

RIC veröffentlicht die zweite Fortsetzung des Anwendungshinweises zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise

17.08.2010

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt: .

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat seinen RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) "Anwendungshinweis zu ausgewählten IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise" um zwei Hinweise ergänzt:

Bilanzierung von Eintrittsprämien, und

Auftragsverschiebungen, -sistierungen und -kündigungen bei Fertigungsaufträgen im Sinne des IAS 11.

Bereits bisher hatte das RIC in der Verlautbarung verschiedene Klarstellungen zu einer Reihe von Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit einem nach IFRS aufzustellenden Abschluss vor dem Hintergrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise wie folgt als Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt:

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld,

Negative Arbeitszeitkonten (kurzfristig),

Abgrenzung von Restrukturierungsmaßnahmen gemäß IAS 37 von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß IAS 19,

Beachtung besonderer Berichtspflichten in Krisensituationen,

Signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes eines gehaltenen Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung,

Abzinsungssatz nach IAS 19.78 ff., und

Bilanzierung von sog. Halteprämien.

Von einer weiteren Fortsetzung des RIC Anwendungshinweises IFRS (2009/02) ist laut DRSC nicht auszugehen. Sie finden den endgültigen Anwendungshinweis auf der Internetseite des DRSC (253 KB).

Agenda für die Sondersitzung des IASB am 24. August

17.08.2010

Der IASB wird am 24. August 2010 von 11:00h bis 15:00h Londoner Zeit eine zusätzliche Sitzung abhalten, um das Projekt zu Finanzinstrumenten und Ertragsteuern zu erörtern.

Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung für die Sitzung.

Agenda für die IASB Board Sitzung24. August 2010, London

Dienstag, 24. August 2010

IASB-Sitzung (11:00h-15:00h Londoner Zeit)

Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung

Finanzinstrumente – Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderung

Ertragsteuern

Spanische Übersetzung eines Heads Up-Newsletters

17.08.2010

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter ins Spanische übersetzt:

Respecto de la cara del estado financiero. FASB propone cambios profundos a la presentación del estado financiero (44 KB) ist die Übersetzung eines Heads Up-Newsletters zu den vom FASB vorgeschlagenen Änderungen bei der Darstellung des Abschlusses (englische Ausgabe Juli 2010, 106 KB).

Weitere Ressourcen in spanischer Sprache finden Sie hier.

SEC bittet um Einschätzungen zu Aspekten eines möglichen Übergangs auf IFRS

16.08.2010

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat im Namen ihres Stabs zwei Bitten um Stellungnahmen zu einer Reihe von Themen in Bezug auf ihre fortgeführten Erwägungen hinsichtlich einer Übernahme der IFRS für die Berichterstattung von US-amerikanischen Emittenten veröffentlicht.

Am 24. Februar 2010hatte die SEC eine Erklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 349 KB), in welcher ihre Unterstützung für einen einzigen Satz weltweit anwendbarer Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung der Standards ausgedrückt wurde, und sie wiederholte ihre Überzeugung, "dass ein einziger Satz hochwertiger, weltweit akzeptierter Standards US-Emittenten nützen würde und dass dieses Ziel im Einklang mit der Aufgabe, Anleger zu schützen, faire, ordentliche und effiziente Märkte zu erhalten und die Kapitalbildung zu erleichtern" stehen würde. In dieser Erklärung wurde der Stab der SEC angewiesen, einen Arbeitsplan zu entwickeln und durchzuführen, mit dem bestimmte Bereiche und Faktoren eines möglichen Übergangs auf ein die IFRS inkorporierendes System erwogen würden.

Im Einklang mit dieser Anweisung wurden die beiden folgenden Bitten um Stellungnahmen herausgegeben, um Meinungen zu den folgenden Themen einzuholen:

Veröffentlichung 1 – Fragen zu den Anlegern und zur Logistik (Nr. 33-9133)

Gegenwärtige IFRS-Kenntnisse der Anleger und ihre Vorbereitung darauf, auf IFRS überzugehen

Prozesse für die Weiterbildung der Anleger hinsichtlich der Änderung in den Bilanzierungsstandards und der zeitliche Aufwand einer solchen Fortbildung

Ausmaß der notwendigen Logistik und der notwendigen Zeit für die Durchführung dieser Änderungen

Veröffentlichung 2 – Auswirkungen auf andere Vereinbarungen und Vorschriften (Nr. 33-9134)

Vertragliche Vereinbarungen (z. B. finanzielle Nebenvereinbarungen, Leasingverträge, Arbeitnehmervergütungen, ,Earn-Out-Klauseln)

Unternehmensführung: Vorschriften für die Börsennotierung

Satzungsmäßige Ausschüttungsbegrenzungen und andere gesetzliche Standards, die an Rechnungslegungsstandards gebunden sind

Die Kommentierungsfrist endet 60 Tage nach der Veröffentlichung im US-amerikanischen Federal Register. Die englischsprachigen Originaldokumente finden Sie hier:

SEC-Veröffentlichung 33-9133

SEC-Veröffentlichung 33-9134

IASB-Internetpräsentation zum Entwurf Leasingverhältnisse

16.08.2010

Am Mittwoch, den 18. August 2010 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation an, in der der Entwurf zu Leasingverhältnissen erörtert werden soll, dessen Veröffentlichung morgen erwartet wird.

In der Internetpräsentation werden die Vorschläge zur Leasingbilanzierung zusammengefasst; sie ist eine Fortsetzung der Internetpräsentationen, die am 10. Juni und 31. März ausgestrahlt wurden, und von denen Aufzeichnungen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Nach der Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Die Teilnahme an der Präsentation ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich.

Thema der Internetsendung: Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Datum und Zeitpunkt: 18. August, 11:30h, Wiederholung um 16:30h

Weitere Informationen zur Internetsendung und Möglichkeit zur Registrierung: hier

Weitere Informationen zum Leasingprojekt auf IAS PLUS: hier

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